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Fachrichtung Fenster- und Glasfassadenbau:
Herstellen von Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen
Behandeln von Oberflächen
Einbauen von Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen
Zwischenprüfung:
Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des
zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Gesellenprüfung:
Die Ausbildung schließt mit einer Gesellenprüfung ab.
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