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Empfehlung: Bei Vergaben das
heimische Handwerk berücksichtigen!
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Berücksichtigen Sie in verstärktem Maße ortsansässige Handwerksbetriebe
bei der Vergabe öffentlicher und privater Aufträge!
Nicht immer ist das billigste Angebot auch das preisgünstigste. Dies ist sicher
für alle, die im Bau- und Ausbaubereich zu tun haben, eine Binsenweisheit.
Gleichwohl verfahren immer wieder viele Auftraggeber nach dem Prinzip: Den
Auftrag erhält der Anbieter mit dem niedrigsten Preis.
Baubehörden und Dienststellen der öffentlichen Hand meinen aufgrund viel-
fältiger Vorschriften sogar gezwungen zu sein, so zu verfahren.
Bei objektiver Betrachtung wird man aber zugeben müssen: Dieses Prinzip ist
kurzsichtig und gefährlich.
Das Kommunalwesen deckt seine Ausgaben und Investitionen zum über-
wiegenden Teil mit den Einnahmen aus der Gewerbesteuer, zu deren Zah-
lung die gewerbliche Wirtschaft – also insbesondere die Handwerksbetriebe
– herangezogen werden. Mit der Vergabe von Aufträgen an Betriebe, die
innerhalb unseres Bezirkes ihren Sitz haben, wird zum einen also das Steuer-
aufkommen gefestigt, zum anderen werden die Arbeitsplätze der Arbeit-
nehmer, die ihrerseits zum überwiegenden Teil ebenfalls Bürger dieser Region
sind, gesichert. Auch sie tragen durch die Zahlung von Steuern und Gebühren
zum Haushalt der Städte und Gemeinden unseres Bezirkes bei.
Es ist also geradezu ein Erfordernis der politischen und wirtschaftlichen Ver-
nunft, unserer eingangs ausgesprochenen Erwartung Rechnung zu tragen.
Nicht anders ist es aber auch bei den Auftraggebern der privaten Hand. Der
im hiesigen Bereich ansässige Handwerksmeister ist auf den guten Ruf seines
Unternehmens angewiesen, diesen sichert er sich durch die Qualität seiner
Arbeit. Ihm kann es nicht nur um einen einzigen lukrativen Auftrag gehen. Er
muss an die Zukunft seines Betriebes und dessen Arbeits- und Ausbildungs-
plätze denken.
Der einheimische Betrieb ist im Falle auftretender Schäden oder späterer
Ergänzungs- und Renovierungsarbeiten rasch und verhältnismäßig kosten-
günstig wieder zu erreichen.
Auch unter den vorstehenden Gesichtspunkten soll dieses Handbuch Hilfe für
all diejenigen sein, die an der Vergabe von Aufträgen beteiligt sind. Wir bitten
also alle, diese Überlegungen mit in ihre Entscheidung einzubeziehen.