Anmeldung für Einschulung 2021/2022

Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Erziehungsberechtigten. Auf Grundlage des § 46 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz M-V in Verbindung mit der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Parchim vom 24. Oktober 2016, wurden für die Grundschulen in städtischer Trägerschaft durch den Landkreis Einzugsbereiche festgelegt.
Die schulpflichtigen Kinder der Stadt Parchim sind bis zum 16. Oktober 2020 von den Erziehungsberechtigten in der jeweils zuständigen Grundschule anzumelden:
- Grundschule Adolf-Diesterweg
Mönchhof 7
19370 Parchim
Tel.: 03871 / 21 27 09
- Goethe-Grundschule
Wallallee 1
19370 Parchim
Tel.: 03871 / 60 27 56
- Grundschule West
Hans-Beimler-Straße 24 b
19370 Parchim
Tel.: 03871 / 44 10 06
Die Einzugsbereiche sind direkt an den Grundschulen bzw. bei der Stadt Parchim, Fachbereich 4 – Kultur, Jugend und Soziales, Blutstraße 5, Tel. 03871 / 71-411, zu erfahren.
Datum der Veröffentlichung: 24.09.2020
Beitragsverfasser: Torsten Schünemann, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Weblink: http://www.parchim.de