Auswirkungen der Notariatsreform zum 1. Januar 2018

Das ursprüngliche Bezirksnotariat wird zu diesem Stichtag aufgelöst. Die Abteilungen Nachlassgericht und Betreuungsgericht werden vom Amtsgericht Göppingen übernommen. Das Grundbuchamt wurde bereits im Juli 2017 in das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Ulm eingegliedert.  , Beurkundungen aller Art und sonstige notarielle Dienstleistungen werden ab 1. Januar 2018 landesweit nur noch von freiberuflichen Notaren ausgeübt, deren Zahl, Amtssitz und jeweilige Inhaber des Amtes von der Landesjustizverwaltung aufgrund eines Auswahlverfahrens festgelegt wurden.  , In Eislingen werden zwei Notare ihre Tätigkeit in Sozietät ausüben. Die Notare Uwe Kälberer und Timo Wiesinger stehen dann unverändert in den Räumlichkeiten des bisherigen Bezirksnotariats in 73054 Eislingen/Fils Bahnhofstraße 15 Telefon: 07161/98471-0 für alle notariellen Angelegenheiten zur Verfügung. Die Gerichts- und Beurkundungsgebühren ändern sich durch die Notariatsreform nicht. Diese richten sich unverändert nach dem bundesweit geltenden GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz).  , Grundbucheinsichtsstelle: Seit dem 17. Juli 2017 gibt es im Rathaus Eislingen (1.Stock, Zimmer 1.07 und 1.08) eine Grundbucheinsichtsstelle KONTAKT: Ursula Angele Telefon: 07161/804-320, E-Mail: u.angele@eislingen.de und Birgit Büchele Telefon: 07161/804-321 E-Mail: b.buechele@eislingen.de Persönlich sind beide Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung zu den üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung zu erreichen. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen. Es kann somit Einsichtnahme in das Grundbuch sowie beglaubigte und unbeglaubigte Grundbuchabschriften erteilt werden. Eine rechtliche Beratung erfolgt nicht, aus Datenschutzgründen können nur Personen mit einem berechtigten Interesse die Leistungen in Anspruch nehmen

Beitragsverfasser: PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)
Datum der Veröffentlichung: 19.12.2017

Baden-Württemberg, Göppingen, Eislingen

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