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Betreuungskosten Haustiere

Brandenburg, Havelland

Sind Betreuungskosten für Haustiere abzugsfähig?

Die Leiterin der örtlichen Lohnsteuer-Beratungsstelle, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Richter des Finanzgerichts Düsseldorf in ihrem Urteil vom 4.2.2015 die Betreuungskosten für ein Haustier als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt haben.

Im entschiedenen Fall lebte eine Katze im Haushalt. Während der Abwesenheit der Eigentümer betreuute eine tier- und Wohnungsbetreuerin die Katz. Die Richter stellten fest, dass Tätigkeiten wie die reinigung des Katzenklos, die Versorgung der Katz mit Futter und Wasser und die sonstige Beschäftigung des Tieres regelmäßig anfallen und typischerweise durch den Halter und dessen Familienangehörige erledigt werden. Sie gehören damit zur Hausgemeinschaft des Halters.

Die Kosten hierfür sind daher abzugsfähig, sofern für die hierfür entstehenden Kosten eine Rechnung erstellt und diese per Überweisung bezahlt wird.

Datum der Veröffentlichung: 27.03.2015
Beitragsverfasser: Sabine Schmiedeke
Weblink: http://www.steuerverbund-berlin.de

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