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Bisherige Erkenntnisse d. Kieler Zuwanderungsabteilung zum mutmaßlichen Täter d. tödlichen Messera

Schleswig-Holstein, Kiel, Kiel
In einem Regionalzug zwischen Kiel und Hamburg sind am Mittwoch, 25. Januar, zwei Menschen getötet worden. Der Täter soll dabei mit einem Messer auf die Opfer losgegangen sein. Er war zuletzt in der Zuwanderungsabteilung in Kiel gemeldet.

 

Der Tatverdächtige Ibrahim A. ist am 24. Mai 1989 in Gaza geboren und nach Aktenlage am 24. Dezember 2014 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Am 22. Januar 2015 hatte er einen Asylantrag gestellt. Der Asylantrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 12. Juni 2016 abgelehnt, aber subsidiärer Schutz nach § 4 Abs.1 AsylG gewährt.

 

Zuständige Ausländerbehörde war im Zeitraum von 2015 bis 2020 die Kreisverwaltung Euskirchen. Am 1. Dezember 2020 zog Ibrahim A. aus dem Kreis Euskirchen weg, wohin ist nicht bekannt.

 

Am 2. Juli 2021 kam Ibrahim A. in die Landeshauptstadt Kiel und meldete sich bei der stadt.mission.mensch. Der wohnungslose Mann wurde zur Verhinderung von Obdachlosigkeit in einer Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen untergebracht.

 

Der zunächst letzte Kontakt mit der Zuwanderungsabteilung in Kiel erfolgte am 21. Oktober 2021. Dort wurde seine sogenannte Fiktionsbescheinigung aufgrund der Rechtsgrundlage § 81 Abs.4 AufenthG (Fortbestandsfiktion) verlängert bis zum 20. April 2022.

 

Aufgrund verschiedener Vorfälle erhielt Ibrahim A. am 29. November 2021 ein Hausverbot in der Gemeinschaftsunterkunft. Er hatte mehrmals gegen die Hausordnung verstoßen, unter anderem gab es Bedrohungen gegen Mitbewohnenden und er hatte auf dem Flur mit einem Messer hantiert. Das Hausverbot hatte der Träger der Gemeinschaftseinrichtung erteilt.

 

Nach dem Hausverbot in der Gemeinschaftsunterkunft ist Ibrahim A. am 1. Dezember 2021 in der Zentralen Beratungsstelle für wohnungslose Männer (ZBS) in Kiel erschienen und bat um eine Notunterkunft. Ihm wurde ein Platz angeboten. Dieses Angebot hat er nicht angenommen.

 

Nachdem die Zuwanderungsabteilung Kiel Kenntnis erlangt hatte, dass Ibrahim A. wiederholt straffällig geworden war, informierte sie im Juli 2021 unverzüglich das BAMF darüber. Dieses leitete am 19. November 2021 ein Widerrufs- und Rücknahmeverfahren einleitete.

 

Am 14. Januar 2022 fand der letzte Kontakt zwischen Ibrahim A. und der Zentralen Beratungsstelle für Wohnungslose Männer (ZBS) in Kiel statt. An diesem Tag hat er dort seine Post abgeholt. Eine Abmeldung von Amts wegen erfolgte durch die ZBS zum 25. März 2022 aufgrund längerer Abwesenheit. Der Aufenthalt wurde zu diesem Zeitpunkt im Raum Hamburg vermutet.

 

Ein Hinweis der Polizei Hamburg am 9. März 2022 über weitere Straftaten wurde mit dem Hinweis auf das durch das BAMF eingeleitete Widerrufs- und Rücknahmeverfahren beantwortet und auch an das BAMF weitergeleitet.

 

Ein in der Ausländerbehörde Kiel vereinbarter Termin am 7. April 2022 wurde nicht wahrgenommen, damit ist die Fiktionsbescheinigung abgelaufen und Ibrahim A. verfügte seither nicht mehr über ein gültiges Aufenthaltsdokument. Der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund des gewährten rechtlichen Schutzstatus sowie der gesetzlichen Fiktionswirkung aber weiterhin rechtmäßig.

 

Am 4. Mai 2022 erreicht die Ausländerbehörde Kiel aus der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder die Nachricht, dass Ibrahim A. dort in U-Haft sitzt, verbunden mit der Bitte aus Hamburg, die Fiktionsbescheinigung in Kiel zu verlängern. Die erwiderte Nachfrage nach dem bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort und die Dauer der U-Haft wurde nicht beantwortet. Eine Information über die vor wenigen Tagen erfolgte Haftentlassung an die Landeshauptstadt Kiel ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht erfolgt.

 

Am 25. Januar 2023 sprach Ibrahim A. zwischen 10 und 11 Uhr in der Zuwanderungsabteilung Kiel vor und wollte seinen Aufenthaltstitel verlängern. Aufgrund seines ungeklärten Aufenthaltsortes wurde er an die Obdachlosenhilfe und an das Einwohnermeldeamt Kiel verwiesen, um seinen Aufenthalt zu erklären. Er sprach zudem davon, in Hamburg einen Schlafplatz zu haben. Der Besuch war mit einer Wartezeit verbunden. Ein auffälliges Verhalten konnte von den Mitarbeitenden vor Ort nicht beobachtet werden.

 

Datum der Veröffentlichung: 26.01.2023
Beitragsverfasser: Kerstin Graupner, Pressereferat, Pressesprecherin
Weblink: http://www.kiel.de

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