Das neue Spielzeug: Die Drohne

Jetzt heißt es „Raus an die frische Luft!“ Die ferngesteuerte Drohne könnte sich als neue Freizeitbeschäftigung durchsetzen – wohlgemerkt nicht nur für Männer.


Drachensteigen – für Erwachsene ist es nur noch eine melancholische Erinnerung an die eigene Kindheit. Heute gibt es ferngesteuerte hochtechnische Drohnen, die mit Kameras und GPS ausgestattet sind. Fotos und Videoaufnahmen aus der Luft sind kein Problem mehr. Und wer will, kann einfach nur das Gefühl des freien Fliegens genießen.

 

Je nach Größe, Leistung und Reichweite können die Preise sehr stark variieren, angefangen bei der niedlichen Mini-Drohne ab 30 Euro bis hin zur ultimativen Spionagemaschine für 5.000 Euro. Manche Geräte schaffen sogar eine Flughöhe von mehreren tausend Metern. Der „Pilot“ kann die Flugrichtung, mögliche Hindernisse und die überwältigende Aussicht auf dem Bildschirm der Fernbedienung mitverfolgen. Kaufen kann man die Fluggeräte sowohl im Online-Shop als auch beim nächsten Elektronik-Fachmarkt.

 

Die Bilder sind überraschend scharf – sogar in einer 4K-Auflösung möglich (Ultra High Definition).  Je nach Gerät ist die Steuerung unterschiedlich, aber ziemlich einfach und einleuchtend. Innerhalb von wenigen Testflügen dürfte man den Dreh raus haben. Eigentlich ist es das perfekte Spielzeug, müsste man nicht vorher all diese Vorschriften beachten:

 

Unbedingt notwendig ist eine zusätzliche Versicherung für das sogenannte UAV (Unmanned Areal Vehicle), denn die private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht ab. Der durchschnittliche Versicherungsbeitrag liegt bei circa 100 Euro im Jahr. Empfehlenswert ist ein Vergleich der Anbieter im Internet. Abhängig von der Art der Versicherung kann man entweder nur an begrenzten oder unbegrenzten Orten fliegen. Außerdem müssen gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden, die eine maximale Flughöhe und den unerlaubten Luftraum festlegen, zum Beispiel im Umkreis von Flugplätzen.

 

Zudem darf der Flugbetrieb nur in direkter Sichtweite des Piloten (in der Regel 100 Meter Flughöhe) stattfinden. Der Luftraum muss ohne technische Hilfsmittel ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, beobachtet werden. Aus Sicherheitsgründen darf über Menschenmengen, militärischen Objekten, Krankenhäusern und Kraftwerken grundsätzlich nicht geflogen werden.

 

Zusätzliche Genehmigungen sind für rein private Zwecke nicht notwendig, wenn es sich um ein Gerät von maximal fünf Kilogramm handelt. Für gewerbliche Zwecke ist jedoch immer eine Aufstiegsgenehmigung der Landesluftfahrtbehörde im jeweiligen Bundesland Pflicht, die aber für einen längeren Zeitraum gilt.

 

Die meisten Verkaufsmodelle liegen im Bereich der zugelassenen Werte. Wenn man allerdings über privatem Gelände Foto- oder Videoaufnahmen machen möchte, benötigt man die Erlaubnis des Besitzers (Privatsphäre). Genauso muss man die Zustimmung von Personen einholen, die auf den Aufnahmen identifiziert werden können, bevor die Bilder veröffentlicht oder weitergegeben werden. Wer Veranstaltungen filmen möchte, handelt im Sinne der gewerblichen Nutzung und sollte sich vorher eine Sondergenehmigung einholen.


Wie man sieht, müssen viele Regeln beachtet werden. Aber dafür ist der Spaß umso größer!

 

 

 

Bildquelle

bigstock/ Christopher Boswell

bigstock/ Creatista

Datum der Veröffentlichung: 26.02.2016
Beitragsverfasser: mediaprint infoverlag

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