Die Schulanmeldung – ein großer Schritt in Richtung Einschulung

Sofern Ihr Kind schulpflichtig wird, erhalten Sie durch ortsübliche Verfahren Informationen von der Schulleitung zur Anmeldung Ihres Kindes.
Sie werden gebeten, Ihr Kind an einem festgesetzten Termin, meist Ende Februar oder Anfang März, für eine bestimmte Grundschule anzumelden.

Während dieser Zeit wird das Kind von zwei Lehrkräften auf Schulfähigkeit hin überprüft. Diese Überprüfung beinhaltet z. B. Fragen zur Person, Mengenverständnis, Zahlbegriff, Beobachtungsgabe, optische Differenzierung, Wortschatz und teilweise auch Hör- und Lautübungen. Die Schulanmeldung findet bereits 1 1/4 Jahre vor der Einschulung statt. Dies dient dazu, Kinder nach Bedarf durch verschiedene Angebote und Vorlaufkurse bis zum Schulbeginn fördern zu können.

Datum der Veröffentlichung: 26.08.2013

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