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Halloweenstreiche – was ist erlaubt und was geht zu weit?
Seit Halloween in der Nacht zu Allerheiligen auch in Deutschland gefeiert wird, ist dieser Termin Anlass für kuriose Halloweenpartys und Streiche beim Süßigkeitensammeln. Die Grenzen zwischen Streich und Sachbeschädigung oder ähnlichen Delikten verschwimm
27.10.2014
Seit Halloween in der Nacht zu Allerheiligen auch in Deutschland gefeiert wird, ist dieser Termin Anlass für kuriose Halloweenpartys und Streiche beim Süßigkeitensammeln. Die Grenzen zwischen Streich und Sachbeschädigung oder ähnlichen Delikten verschwimmen oftmals. Deshalb haben wir eine kleine Liste mit wichtigen Fakten für ein stressfreies Halloween zusammengestellt.
Wann und wie lange dürfen Kinder Süßigkeiten sammeln?
Am besten begleiten Eltern ihre Kinder so lange wie möglich. Natürlich ist es den Erziehungsberechtigten selbst überlassen, wie lange die Kinder um die Häuser ziehen dürfen. Achten Sie dabei jedoch auf das Jugendschutzgesetz. Für Jugendliche unter 14 Jahren ist um 22 Uhr Schluss.
Was kann ich tun, wenn mein Eigentum beschädigt wurde?
Sollten Sie einen Eierwerfer oder Sprayer auf frischer Tat ertappen, fragen Sie erst nach seinem Ausweis. Im Anschluss daran können Sie – falls nötig – die Polizei rufen. In vielen Fällen kann man sich aber auch gütlich einigen, wenn die Sauerei entfernt wird.
Wer haftet, wenn Kinder etwas beschädigen oder über das Ziel hinausschießen?
Grundsätzlich haften Eltern für ihre Kinder nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Sollte etwas passieren, wird zunächst das Kindesalter geprüft. Außerdem spielt es eine Rolle, wie einsichtig die Kids sind, und, ob diese aufgeklärt wurden.
Waffenimitate – ok?
Eine Plastikaxt oder ein Gummidolch wird sicher niemanden stören. Achtung aber bei täuschend echt aussehenden Schusswaffen oder Ähnlichem. Das Waffengesetz verbietet das Führen von „Anscheinswaffen“.
Mit diesen Infos sind Sie bestens für die Halloweenzeit gerüstet. Letztlich gilt doch immer der Grundsatz:
Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu!
Bildquelle:
- Bigstockphoto
Beitragsverfasser:
Redaktion mediaprint infoverlag