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Kfz-Versicherung wechseln: Wie und wann?

Falls Sie darüber nachdenken, Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln, sollten Sie sich unbedingt noch vor dem 30.11.2016 entscheiden. Diese Frist wird oftmals verschlafen. Und ein paar Tage vor Monatsende reicht die Zeit für eine gründliche Recherche und einen Vergleich der vielen Angebote nicht aus.


Ein Wechsel der Kfz-Versicherung kann aus vielen Gründen sinnvoll sein. Nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch umfangreichere Leistungen können durch einen Wechsel erreicht werden.


Normalerweise laufen die Verträge bis zum 31. Dezember eines Jahres. Da die Kündigungsfrist immer einen Monat zum Vertragsende beträgt, muss die schriftliche Kündigung dem Kfz-Versicherer spätestens am 30. November zugegangen sein. Einer Kündigungsbegründung bedarf es nicht. Begründen müssen Sie Ihre Kündigung nur im Falle einer frühzeitigen Sonderkündigung, wenn zum Beispiel der Versicherer die Beiträge erhöht ohne den Umfang der Versicherungsleistung zu erweitern oder wenn Sie im Schadensfall mit der Schadensregulierung nicht einverstanden sind.


Falls Sie sich jedoch ein neues Fahrzeug zulegen, haben Sie eine freie Versicherungswahl – ungeachtet der Kündigungsfrist. Egal ob Neuwagen oder gebraucht, mit einem Fahrzeugwechsel herrschen neue Bedingungen, die in der alten Police nicht berücksichtigt worden sind. Sie könnten zwar bei einem Gebrauchtwagen die Versicherung des Vorbesitzers fortführen, aber die Möglichkeit, dass Sie womöglich ein besseres Angebot finden, sollten Sie nicht ungenutzt lassen.


Die Beiträge für Kfz-Versicherungen ändern sich regelmäßig und die Preisunterschiede sind nicht zu unterschätzen. Deshalb ist es immer gut, rechtzeitig verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen. Sie können persönlich zum Versicherer gehen und einen Ausdruck der Police mitnehmen oder auch die unverbindlichen Online-Formulare der verschiedenen Anbieter ausfüllen und ausdrucken. Auch zahlreiche Online-Vergleichsportale bieten eine ausführliche Übersicht, die unterschiedliche Versicherer miteinander vergleicht.


Wichtig ist, dass Sie zwischen den vielen Recherchen und Kündigungsterminen nicht versicherungslos bleiben. Denn ein durchgängiger Versicherungsschutz ist per Gesetz Pflicht! Wenn Sie Ihre alte Versicherung zum Jahresende, also zum 31. Dezember, kündigen, fällt mit dem Kündigungstermin Ihr Versicherungsschutz weg. Um Ihr Fahrzeug durchgehend nutzen zu können, müssen Sie rechtzeitig für das neue Jahr eine neue Police abschließen.

 

 

 

 

 

 

Bildquellen

colourbox.de/ Andrei Shumskiy

colourbox.de/ mekcar

Beitragsverfasser: mediaprint infoverlag / my
Datum der Veröffentlichung: 04.11.2016



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