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Kiel bereitet Unterkünfte für rund 300 geflüchtete Menschen aus der Ukraine vor

Schleswig-Holstein, Kiel, Kiel
Trotz der bislang noch sehr geringen Anzahl eingetroffener Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bereitet sich Kiel intensiv auf die Unterbringung und Versorgung dieser Menschen vor. In der alten Marinetechnikschule in der Arkonastraße stehen nun für 100 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Zimmer und Betten in der Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung. 200 weitere Betten sollen in Kürze in anderen Gemeinschaftsunterkünften entstehen.

 

„Kiel ist tief bestürzt über den an Brutalität weiter zunehmenden Angriff auf die Ukraine. Tausende Kieler*innen haben am Wochenende auf Kundgebungen und Demonstrationen ihre Solidarität mit den Menschen in der Ukraine deutlich gemacht. Hunderttausende Menschen sind mittlerweile auf der Flucht, die ersten Schutzsuchenden sind bereits in Kiel angekommen. Wir wollen schnell und unbürokratisch helfen und stellen kurzfristig 300 Betten in unseren Unterkünften zur Verfügung“, sagt Oberbürgermeister Ulf Kämpfer. „Seit gestern erreicht uns eine Welle der Hilfsbereitschaft aus der Stadt. Dafür danke ich allen Kieler*innen von ganzem Herzen. Gemeinsam sind wir vorbereitet und können schnell die notwendigen Strukturen für eine gezielte Hilfe schaffen.“

 

Die Landeshauptstadt hat für weitere Hilfsangebote und Fragen ein Bürgertelefon unter der Kieler Nummer 901-4750 eingerichtet. Es steht montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. Die Koordinierungsstelle der Stadt ist auch per Mail erreichbar unter referat-migration@kiel.de.

 

Weitere Informationen zur derzeitigen Lage und den Möglichkeiten der Unterstützung gibt es unter www.kiel.de/ukraine. Die Seite wird laufend aktualisiert.

 

Zu den Aufenthaltsrechtliche Regelungen

 

Für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit können ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass laut Aufenthaltsgesetz ohne ein Visum nach Deutschland einreisen. Der Aufenthalt ist in diesem Fall grundsätzlich auf 90 Tage begrenzt.

 

Wenn die 90 Tage abgelaufen sind, besteht kein Anlass zur Sorge. Der Kurzaufenthalt kann mit einer Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage verlängert werden. Hierzu ist es erforderlich, dass sich die Personen rechtzeitig an die für ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde wenden. Gleiches gilt für ukrainische Staatsangehörige, die bereits vor dem 24. Februar 2022 visumfrei nach Deutschland eingereist sind.

 

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat umfassende Informationen im Zusammenhang mit der Unterstützung bei der Ausreise aus der Ukraine unter www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR zusammengestellt.

Datum der Veröffentlichung: 01.03.2022
Beitragsverfasser: Kerstin Graupner, Pressereferat, Pressesprecherin
Weblink: http://www.kiel.de

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