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Kulturförderung der Stadt Angermünde und des Landkreises Uckermark für 2024 beantragen

Veranstalter, die kulturelle, künstlerische oder kulturgeschichtliche Projekte und Veranstaltungen in Angermünde durchführen möchten, haben verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung dafür zu erhalten. Bei der Stadt Angermünde kann man über die Kulturförderrichtlinie Mittel beantragen. Bei kleineren Projekten kann eine Förderung bis 6 Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden. Größere Fördervolumen ab 800 Euro müssen in den Haushalt eingeplant werden. Die Einreichungsfrist ist der 15. April 2023 für 2024. Auch der Landkreis bietet eine Förderung für Kultur an.

Kulturförderung Stadt Angermünde

Anträge für die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung kultureller, künstlerischer und kulturgeschichtlicher Projekte und Veranstaltungen mit einem Fördervolumen ab 800,- Euro für das Jahr 2024 sind auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie bis zum 15.04.2023 dem Fachbereich Bildung, Kultur, Soziales der Stadt Angermünde zu übersenden.

Für kleinere Veranstaltungen und Projekte im laufenden Jahr ist nach Maßgabe des Haushaltes eine Antragstellung bis 6 Wochen vor Maßnahmebeginn möglich.

Wir empfehlen aber auch bei Projekten mit einem Mittelbedarf ab 500,- Euro den Förderantrag bereits zum 15.04.2023 einzureichen, dass ausreichende Mittel in die Haushaltsplanung 2024 aufgenommen werden.

Die Kulturförderrichtlinie und Antragsformulare sind auf der Internetseite der Stadt Angermünde unter www.angermuende.de (Bürgerservice – Formulare - Kulturförderung) oder im Fachbereich Bildung, Kultur und Soziales der Stadtverwaltung erhältlich.

Ansprechpartnerin im Fachbereich Bildung, Kultur, Soziales:

Andrea Frick, Telefon: 03331 – 26 00 93, E-Mail: a.frick@angermuende.de

 

Kulturförderung Landkreis Uckermark

Anträge für die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im kulturellen Bereich für das Jahr 2024 müssen dem Amt für Kreisentwicklung bis spätestens zum 01.10.2023 vorliegen (Eingangsfrist). In begründeten Einzelfällen kann als Ausnahme für besondere Projekte im betreffenden Haushaltsjahr eine Antragstellung spätestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn erfolgen.

Die Förderrichtlinie und Antragsformulare sind auf der Internetseite des Landkreises Uckermark unter www.uckermark.de (Kultur – Kulturförderung) oder im Amt für Kreisentwicklung des Landkreises Uckermark erhältlich.

Ansprechpartner im Amt für Kreisentwicklung: Alexander Bonitz, Telefon: 03984 – 70 14 80, E-Mail: kreisentwicklung@uckermark.de

Beitragsverfasser: Christin Neujahr, SB Öffentlichkeitsarbeit
Weblink: http://www.angermuende.de
Datum der Veröffentlichung: 10.02.2023

Brandenburg, Uckermark, Angermünde

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