Landesfamilienpass: Gutscheinkarten 2018 ab sofort erhältlich

Die Gutscheinkarten können ab sofort während der Sprechzeiten im Rathaus, Bürgerbüro, Schlossplatz 1, abgeholt werden. Ein bereits ausgestellter Landesfamilienpass muss vorgelegt werden. Wenn eines der der aufgeführten Kinder bereits volljährig ist, muss nachgewiesen werden, dass das Kind noch kindergeldberechtigt ist. Neue Landesfamilienpässe können dort auch beantragt werden.  , Einen Landesfamilienpass können erhalten: Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, Alleinerziehende, mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind, Familien, mit einem kindergeldberechtigenden Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung, Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind, die SGB II- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Kinder müssen mit den Eltern bzw. dem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben.  , Landesfamilienpassinhaber können mit der Gutscheinkarte 2018 insgesamt 20-mal kostenlos bzw. zu einem ermäßigten Eintrittspreis die staatlichen Schlösser, Museen und Gärten sowie zahlreiche weitere attraktive Ausflugsziele besuchen. Kostenlosen Eintritt erhält man beispielsweise im Museum für Naturkunde Stuttgart, im Technoseum Mannheim oder im Schloss Heidelberg. Zu einem ermäßigten Eintrittspreis können unter anderem die Wilhelma Stuttgart (in der Hauptsaison), das Blühende Barock Ludwigsburg sowie an speziellen Tagen der Erlebnispark Tripsdrill oder der Europa-Park Rust besucht werden.  , Eine Liste aller Ausflugsziele ist auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration eingestellt.

Beitragsverfasser: PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)
Datum der Veröffentlichung: 27.12.2017

Baden-Württemberg, Göppingen, Eislingen

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