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Neues Angebot beim Hilfedienst Haushaltshilfe bei Krankheit, Unfall, Reha, Schwangerschaft, Geburt

Unfall und Krankheit sind unvorhersehbare Ereignisse, die das Leben schnell auf den Kopf stellen können. Trifft es haushaltführende Person oder Alleinstehende, kommt oft noch die Sorge hinzu, wie es in dieser Zeit der Alltag zu Hause bewältigt werden soll. Kann eine "haushaltführende Person" bedingt durch Krankheit, Reha, Unfall, ärztlich verordnete Bettruhe oder Mutter-Kind-Kur den Haushalt vorübergehend nicht weiterführen und ist im Haushalt keine weitere Person, die diese Aufgabe übernehmen kann, besteht ein gesetzlicher Anspruch (§ 38 SGB V) auf eine Haushaltshilfe.

Ebenso besteht in der Schwangerschaft, während der Geburt und der ersten Zeit mit dem Kind unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Haushaltshilfe (§ 24h SGB V). Denn nicht nur bei Problemschwangerschaften können Alltag, Beruf und Haushalt in dieser Zeit zu einer Belastung werden, vor allem wenn bereits ältere Kinder zu versorgen sind. Eine freundliche und vertrauensvolle Haushaltshilfe kann in dieser Zeit unterstützen und entlasten.

Hilfedienst steht gerne bei der Antragstellung zur Seite und bietet kompetente, freundliche Haushaltshilfen, die Ihnen in herausfordernden Zeiten ein Stück weit die Sorgen um den Alltag wie Mittagessen kochen, Wäsche und Reinigung des Haushalts. Sofern Kindern im Haushalt leben, steht deren Versorgung und Betreuung im Vordergrund. Ebenso sind Einkäufe und Besorgungen sowie Begleitung zum Arzt möglich.

 

Beitragsverfasser: Hilfedienst
Weblink: http://www.hilfedienst.com
Datum der Veröffentlichung: 30.11.2021

Rheinland-Pfalz

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