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Selbstbestimmt bis zuletzt: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wer im Ernstfall mitreden will, muss rechtzeitig vorsorgen. Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht entscheidest du selbst, was im Notfall passieren soll – und wer für dich handeln darf.
06.08.2025

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Rechtzeitig vorsorgen – für sich und andere
Was passiert, wenn man durch Unfall oder Krankheit plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann? Viele denken: Dann übernehmen Ehepartner:innen oder Kinder automatisch. Doch das ist ein Irrtum. Ohne Vorsorgevollmacht kann niemand rechtlich verbindliche Entscheidungen für dich treffen – nicht einmal die eigene Familie. In solchen Fällen greift das Betreuungsgericht ein und bestimmt eine:n gesetzliche:n Betreuer:in.
Deshalb gilt: Wer selbst bestimmen will, muss rechtzeitig handeln.
Zwei Dokumente, die Sicherheit geben
Vorsorgevollmacht: Sie regelt, wer im Fall der Fälle für dich handeln darf – bei Behörden, Banken oder medizinischen Entscheidungen.
Patientenverfügung: Sie beschreibt, welche medizinischen Maßnahmen du im Ernstfall willst oder ablehnst – zum Beispiel am Lebensende.
Beides ist nur gültig, wenn du es selbst und im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte verfasst. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Unterstützung durch das Kreissozialamt
Der Landkreis Leipzig lässt dich damit nicht allein:
- Es gibt kostenlose Beratung
- Vordrucke und Hilfestellung beim Ausfüllen
- Persönliche Ansprechpartner:innen im Kreissozialamt
Ein kleiner Schritt – mit großer Wirkung
Vorsorge zu treffen bedeutet, Angehörige zu entlasten und sicherzustellen, dass der eigene Wille respektiert wird. Wer früh plant, kann später in Ruhe leben.
Weitere Infos: www.total-lokal.de/publikationen/seniorenwegweiser-fuer-den-landkreis-leipzig-auflage-6-.html
Beitragsverfasser:
EA
Sachsen, Leipzig







