Was ändert sich ab April 2016?

Ab dem 1. April 2016 ändern sich viele Gesetze für Verbraucher: Roaming-Gebühren werden begrenzt, europaweite Verbraucherschlichtungsstellen werden eingerichtet, Kredite für Neubauten werden aufgestockt und E-Zigaretten fallen unter den Jugendschutz.


Wenn Sie künftig Streit mit Unternehmen haben, können Sie sich an sogenannte Schlichtungsstellen wenden, die eine schnellere und kostengünstigere Variante zu den herkömmlichen Gerichtsverfahren sind. Dies betrifft alle Kauf- und Dienstleistungsverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Wenn dieser außergerichtliche Einigungsversuch zu keinem zufriedenstellenden Resultat führt, können Sie immer noch abwägen, ob Sie vor Gericht ziehen oder nicht.


Kredite für energieeffiziente Neubauten und einbruchhemmende Umbauten


Außerdem sollen ab dem 1. April 2016 mehr Fördergelder für energieeffiziente Neubauten gewährt werden. Bauherren können doppelt so hohe Förderkredite bei der KfW aufnehmen. Somit liegt die Obergrenze bei 100.000 Euro. Die Neubauten müssten allerdings dem Standard des „KfW-Effizienzhaus-55“ entsprechen, d.h. der Energiebedarf darf bei maximal 55 Prozent der zulässigen Höchstwerte liegen. Des Weiteren erhalten Neubauten der Kategorie 40 Plus einen attraktiveren Tilgungszuschuss.


Darüber hinaus bietet die KfW günstige Krediten im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ an. Eigentümer und Mieter haben die Möglichkeit auf einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro, wenn sie ihre Wohnung einbruchsicher nachrüsten, d.h. Nachrüstsysteme für Fenster, einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Alarmanlagen oder Bewegungsmelder einbauen.


Günstigere Roaming-Gebühren im Ausland


Viele ärgern sich während des Urlaubs über zu hohe Roaming-Gebühren. Ab dem 30. April 2016 soll auch das günstiger werden. Allerdings nur im europäischen Ausland. Der Anbieter darf zusätzlich zum Heimtarif höchstens fünf Cent pro Minute berechnen. Die SMS darf maximal zwei Cent mehr kosten. Bei der Internetnutzung kommen höchstens fünf Cent pro Megabyte hinzu. Wem das immer noch zu viel ist: Ab Juni 2017 soll es überhaupt keine zusätzlichen Gebühren mehr fürs Telefonieren, Surfen und SMS schreiben im Ausland geben.

 

Weitere Änderungen

 

In Sachen Jugendschutz ändert sich der Umgang mit E-Zigaretten und Shishas. Somit dürfen diese von nun an nur noch an Erwachsene verkauft werden. Das gilt sowohl für den Online-Handel als auch für den Arbeitgeber. Die Weitergabe von Tabakwaren, E-Zigaretten oder E-Shishas an jugendliche Kunden oder Angestellte, ist ab April 2016 untersagt.
Darüber hinaus gibt es Änderungen bezüglich des Fördersatzes von Windenergieanlagen, welcher um 1,2 Prozent sinkt. Der Fördersatz von Biomasse sinkt dagegen um 0,5 Prozent.


Nähere Informationen und weitere Gesetzesänderungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.

 

 

 

 

 

Bildquelle

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Datum der Veröffentlichung: 01.04.2016
Beitragsverfasser: mediaprint infoverlag

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