Familie / Wissenswertes
total-lokal
Wohnen & Leben / Pressemitteilung
Wohnen & Leben / Sicherheit
Wohnen & Leben / Wissenswertes

Weitere Aufklärung der Landeshauptstadt Kiel zum tödlichen Messerangriff in einem Regionalzug

Gemäß. § 87 Abs. 4 AufenthG bzw. der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (Nr. 42 MiStra) sind die Polizeien des Bundes und der Länder, die Staatsanwaltschaften und die Gerichte bei der Einleitung und Durchführung eines Strafverfahrens der zuständigen Ausländerbehörde gegenüber unterrichtungspflichtig. Strafsachen gegen Ausländer*innen sind unverzüglich mitzuteilen.

 

Außerdem ist die zuständige Ausländerbehörde zu unterrichten über

  • die Erhebung der öffentlichen Anklage,
  • die Anordnung der Untersuchungshaft,
  • die Verurteilung und
  • Aufhebung eines Haftbefehls beziehungsweise Entlassung.

Zu den Kontakten zwischen den Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg und der Ausländerbehörde Kiel gibt es derzeit folgende Erkenntnisse:  

  1. Mitteilungen der Polizei Hamburg gem. § 87 Abs. 4 AufenthaltG zur Einleitung von Verfahren wegen Körperverletzung (Mitteilung vom 17. Dezember 2021) und Diebstahl (Mitteilung vom 18. Januar 2022).

  1. Die bereits am 26. Januar 2023 per Pressemitteilung der Landeshauptstadt Kiel mitgeteilte Erkenntnis über einen Kontakt mit der Polizei Hamburg im März 2022 wird wie folgt konkretisiert und erläutert: Mit E-Mail vom 1. März 2022 teilte ein Beamter des Landeskriminalamts der Polizei Hamburg mit, dass eine spezialisierte Arbeitsgruppe auf den Fall Ibrahim A. aufmerksam geworden sei und erkundigte sich nach seinem aktuellen ausländerrechtlichen Status. Als Anlage übersendete die Polizei Hamburg eine tabellarische Übersicht mit fünf Vorgangsnummern für den Zeitraum 16. Dezember 2021 bis 20. Januar 2022. Weitere Informationen, insbesondere zur Anordnung einer Untersuchungshaft, sind weder der E‑Mail noch der Anlage zu entnehmen. Die Anfrage der Hamburger Polizei nach dem ausländerrechtlichen Status wurde durch die zuständige Sachbearbeiterin der Zuwanderungsabteilung in Kiel am 9. März 2022 beantwortet. Hier wurde die letzte Meldeanschrift, die bekannten Straftaten aus dem Bundeszentralregister und das im BAMF geführte Widerruf- und Rücknahmeverfahren mitgeteilt. Auch dem BAMF wurde diese Antwort zeitgleich übermittelt.

  1. Die ebenfalls in der Pressemitteilung vom 26. Januar 2023 mitgeteilte Erkenntnis über die am 4. Mai 2022 erhaltene Nachricht aus der Justizvollzugsanstalt Billwerder (JVA), dass der Beschuldigte dort in U-Haft sitzt, verbunden mit der Bitte aus Hamburg, die Fiktionsbescheinigung in Kiel zu verlängern, wird wie folgt konkretisiert und erläutert: Es handelt sich um eine E-Mail eines Ausländerberaters der JVA , der im Rahmen der Klärung um eine beabsichtigte Suchtberatung die Landeshauptstadt Kiel kontaktiert. Diese E-Mail wurde – wie bereits dargelegt – am 6. Mai 2022 von der zuständigen Sachbearbeiterin mit Rückfragen zur Klärung der örtlichen Zuständigkeit beantwortet. Eine Antwort darauf von der JVA ist nicht in den Akten beziehungsweise E-Mail-Postfächern in Kiel verzeichnet. Nach Hinweis der Freien und Hansestadt Hamburg an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, weitergeleitet an die Landeshauptstadt Kiel am Freitag, 27. Januar 2023, ist hier bekannt, dass eine Antwort noch am gleichen Tag durch die JVA erfolgt sein soll. Dies ist Gegenstand der fortgesetzten internen Aufklärung und der weiteren Abstimmung mit der zuständigen Fachaufsicht.

  1. Weitere gestern im Hamburger Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz genannte Kontakte beziehungsweise Kontaktversuche, zum Beispiel im November 2022, sind hier nicht dokumentiert beziehungsweise bekannt.

  1. Außerdem kann mitgeteilt werden: Am gestrigen 2. Februar 2023 hat das Landgericht Hamburg die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Kiel per E-Mail (11:59 Uhr) und per Fax (12:01 Uhr) über die Aufhebung des Haftbefehls und die Entlassung des mutmaßlichen Täters informiert.

Die Landeshauptstadt Kiel wird diesen Fall weiterhin transparent aufarbeiten und darüber informieren. Die intensive Recherche und Befragungen von Mitarbeitenden und Führungskräften im zuständigen Amt wird weiter fortgesetzt. Neue Erkenntnisse beziehungsweise Hinweise von anderen Dienststellen werden jederzeit einbezogen.

Die Konkretisierungen ergänzen die Pressemitteilungen der Landeshauptstadt Kiel vom Donnerstag, 26. Januar 2023, und Mittwoch, 1. Februar 2023.

Beitragsverfasser: Kerstin Graupner, Pressereferat, Pressesprecherin
Weblink: http://www.kiel.de
Datum der Veröffentlichung: 03.02.2023

Schleswig-Holstein, Kiel, Kiel

Verwandte Beiträge

Zur Übersicht
nach oben