Wichtige Bestimmungen und Änderungen zur Anlieferung am Recyclinghof

Um die Anlieferung am Recyclinghof auch zukünftig als kostenlosen Service für alle Bürger aufrecht erhalten zu können, bittet die Stadt Teublitz darum, folgende Bestimmungen unbedingt zu beachten: Laut Mitteilung des Landratsamtes Schwandorf darf als Sperrmüll grundsätzlich nur Material angenommen werden, das vom Format her nicht in der Hausmülltonne entsorgt werden kann. Der Sperrmüll ist offen anzuliefern, d.h. nicht in Plastiksäcken verpackt, damit er bei Bedarf besser getrennt und überprüft werden kann. Dies ist besonders wichtig, da Ende März / Anfang April in Bodenwöhr eine neue Müllsortierungsanlage in Betrieb geht und die Container der einzelnen Recyclinghöfe dort genau aufgelistet, sortiert und kontrolliert werden. Des Weiteren dürfen Steinwolle, Glasbausteine, Gipskarton- (z. B. Rigips) und Heraklitplatten, Dachpappe, Asbest-Zement-Wellplatten (z. B. Eternit) sowie behandeltes Holz (z.B. von Zäunen oder Fenstern) auf keinen Fall im Bauschutt- bzw.- Holzcontainer entsorgt werden. Diese Baustoffe müssen direkt bei einem Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. Verpackungsstyropor gehört ebenfalls nicht auf den Recyclinghof. Dies muss in einen extra Recyclingsack für Plastikmüll verpackt werden und wird mit der monatlichen Abholung der Recyclingsäcke bequem vor Ihrer Haustüre abgeholt. Baustyropor kann direkt im Müllkraftwerk Schwandorf nach telefonischer Anmeldung angeliefert werden. Auch die Ascherückstände aus Holzöfen muss jeder Bürger daheim in seiner Restmülltonne entsorgen. Große Kartonagen, die nicht in die Papiertonne passen, können innerhalb des Städtedreiecks momentan nur am Recyclinghof in Burglengenfeld abgegeben werden. Genauere Informationen können dem Müllmagazin des Landkreises Schwandorf oder online dem Abfall-ABC (http://www.landkreis-schwandorf.de/B%C3%BCrgerservice/Abfallwirtschaft/) entnommen werden. Das Recyclinghof-Personal ist angehalten, die Vorgaben des Landratsamts genau umzusetzen. Die Bürger werden gebeten, bei der Anlieferung von Materialien am Recyclinghof die Anweisungen der Mitarbeiter vor Ort zu beachten. Außerdem bittet die Stadt Teublitz darum, aus Rücksichtnahme auf die Anwohner die Öffnungszeiten des Recyclinghofs (Mittwoch 13.00-16.00 Uhr und Samstag 08.00-12.00 Uhr) einzuhalten. Foto: Sperrmüll wird unverpackt angeliefert © Stadt Teublitz

Datum der Veröffentlichung: 20.03.2018

Bayern, Schwandorf, Teublitz

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