Wie geht’s weiter nach einem Krankenhausaufenthalt?

Sicherlich geht keiner gerne ins Krankenhaus – und schon gar nicht als Patient. Hierbei spielt vor allem der eigene Stolz eine große Rolle. Wer möchte schließlich sich und anderen eingestehen, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein? Zu diesem Gefühl der Hilflosigkeit kommt oftmals die Angst vor Behandlungsmethoden der "Götter in weiß", welche man nicht versteht und auf die man auch keinen Einfluss nehmen kann. Um diese Sorgen der Patienten zu mindern, versuchen Krankenhäuser jedoch ihr Bestes, den Patienten zur Gesundung ein möglichst angenehmes Ambiente zu bieten. Jeder soll sich optimal versorgt und aufgehoben fühlen.

Ebenso wie im ambulanten Bereich gibt es auch in der stationären Versorgung das fortwährende Bestreben, Kosten zu reduzieren und dabei gleichzeitig die Qualität der Leistungen zu verbessern. In den Krankenhäusern sieht das in der Realität so aus: Anstatt Kosten nach belegten Betten abzurechnen, wird die Behandlung von Krankheiten nach der entsprechenden Diagnose pauschal vergütet. Das erzeugt bei den Krankenhäusern wirtschaftliches Interesse an einer gut organisierten stationären Behandlung und an einer frühzeitigen Entlassung aus dem Krankenhaus, was auch im Interesse der Patienten liegt.

Die Fachdisziplin, die sich besonders um ältere Menschen und ihre Erkrankungen kümmert, ist die Geriatrie. Geriater arbeiten insbesondere mit Neurologen, Gerontopsychiatern und der inneren Medizin zusammen. Im Allgemeinkrankenhaus kann schon mit der Diagnose das Entlassdatum auf den Tag genau feststehen. Bis zu diesem Tag lassen sich nötige Entscheidungen vorbereiten und Hilfen zuhause organisieren. Weil kein Patient in eine unversorgte Situation entlassen werden darf, bieten Mitarbeiter aus verschiedenen Gesundheitsberufen dem Patienten ihre Unterstützung an.

 

Das Deutsche Grüne Kreuz (DGK)
gibt Ihnen über eine kostenlose Hotline Auskunft zu allen Fragen, die mit chronischen Schmerzen zusammenhängen:  0800 0112115 (von 16.00-18.00 Uhr)

 

Nachsorge und Rehabilitation

 

  • Qualitätsmanagement in Krankenhäusern

Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, permanent an der Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung zu arbeiten. Ein wichtiger Punkt ist die Sicherstellung des Behandlungserfolges durch Nachsorge, wie beispielsweise Anschluss-Heilbehandlung, ambulante Fortsetzung der begonnenen Behandlung durch Medikamente sowie Ergo- und Physiotherapie.

Zu den Qualitätsberichten der Krankenhäuser kommt man über verschiedene Datenbanken, beispielsweise über www.klinikbewertungen.de.

 

  • Rehabilitationsangebote

Rehabilitation im medizinischen Sinne bedeutet, die körperlichen und psychischen Folgen eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Verletzung nach einer stationären Behandlung auf ein Minimum zu beschränken. Sie soll also den Patienten bestmöglich darauf vorbereiten, wieder selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können. Für Rehabilitationskliniken gelten wie für Allgemeinkrankenhäuser die Bestimmungen zur permanenten Verbesserung der medizinischen Leistungen. In manchen Fällen, wenn die körperlichen Beschwerden auch nach den Rehabilitationsmaßnahmen nicht ganz abgeklungen sind, kann auch noch ein Nachsorgeprogramm notwendig sein.

 

  • Ambulant vor stationär

In der modernen Medizin gilt das Prinzip „ambulant vor stationär“. Das bedeutet allerdings nicht nur, Aufenthalte in einer Klinik möglichst kurz zu gestalten. Da die meisten Patienten eine Betreuung in den eigenen vier Wänden aus verständlichen Gründen vorziehen, bieten viele Krankenhäuser selbst ambulante Leistungen an. Damit Sie schnell eine geeignete Klinik für sich finden können, hat eine Krankenkasse ein Internet-Portal eingerichtet:

www.kliniken.de

 

  • Reha vor Pflege

Der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ ist zwar gesetzlich verankert, erfordert aber ein ausreichendes Angebot zur Fortsetzung der in der Klinik begonnen Behandlung. Da viele ältere Menschen bei einer Rehabilitation auf die Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen sind, muss eine Reha-Klinik für die Bedürfnisse beider Parteien eingerichtet sein. Obwohl Rehabilitationsleistungen Bestandteil der standardisierten Behandlungsprogramme sind und Rehabilitations-Leitlinien für verschiedene Chronikerprogramme vorliegen, sollten Sie zudem frühzeitig die Frage der Kostenübernahme klären.          

www.esando.de

www.rehadat.de  

 

  • Entlassmanagement

Wenn Sie zusätzliche Unterstützung brauchen, um nach Hause oder in eine Rehabilitationseinrichtung entlassen werden zu können, erhalten Sie vermittelnde Hilfestellung vom Team der Patientennachsorge. Es organisiert sowohl die ambulante Versorgung nach einer Krankenhausentlassung im häuslichen Bereich des Patienten als auch Anschlussheilbehandlungen. Zudem koordiniert es auch eine Rückverlegung der Patienten in Pflegeheime. Eine gelungene Überleitung vermeidet nicht nur häufig wiederkehrende Krankenhausaufenthalte, sondern bietet Ihnen und Ihren Angehörigen vor allem eine bestmögliche Versorgung im gewohnten häuslichen Umfeld.

 

  • Servicestelle für Rehabilitation

Im Zuge der gesetzlichen Vorgaben im Sozialgesetzbuch IX wurden diese zentralen Anlaufstellen für Menschen mit vorhandener oder drohender Behinderung bundesweit eingerichtet. Sie erhalten hier gezielte Informationen und persönlichen Rat zu den Leistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger. Mögliche Träger von Rehabilitationsleistungen sind beispielsweise Krankenkassen, die Bundesanstalt für Arbeit und die Rentenversicherungen. Falls erforderlich, erhalten Sie persönliche Unterstützung, um Leistungen zu beantragen und durchzusetzen. Bitte melden Sie sich für ein ausführliches Beratungsgespräch vorher an (telefonisch oder per E-Mail). Neben dem Versicherungsnachweis bringen Sie bitte alle vorhandenen und für die gewünschte Hilfe erforderlichen Unterlagen zum Beratungstermin mit, zum Beispiel ärztliche Gutachten und Schriftverkehr.

Ihre Servicestelle vor Ort finden Sie unter:

www.reha-servicestellen.de 

 

Individuelle Hilfen und besondere Notlagen

 

  • Sozialdienst im Krankenhaus

Dieser ist Ansprechpartner bei allen Anschlussheilbehandlungen, Heimunterbringungen und sozialen Problemstellungen. Der Sozialdienst ist Bindeglied zwischen den Patienten, Angehörigen, Ärzten, Pflegepersonal, Hausärzten, Heimen, Rehabilitationskliniken, Krankenkassen, sozialen Einrichtungen, Beratungsstellen und sonstigen am Entlassungsprozess beteiligten Personen. Sozialberatung ist eine weitreichende Unterstützung für Patienten und deren Angehörige. Sie sollen nach erfolgter Krankenhausentlassung mit ihren gesundheitlichen oder sozialen Problemlagen besser zurecht kommen können. Zu den Aufgaben des Sozialdienstes gehört unter anderem:

o       Hilfestellung bei der Einleitung einer Pflegestufe

o       Beratung bei der Auswahl von Alten- bzw. Pflegeheimen und Hospizen sowie Unterstützung bei der Anmeldung

o       Kontaktaufnahme zu vollstationären Pflegeeinrichtungen

o       Mitwirkung bei der Einleitung von gesetzlichen Betreuungsverfahren

o       Unterstützung und Beratung bei der Organisation von Rehabilitationsmaßnahmen 

o       Beratung und Hilfestellung bei der Suche nach weiterführenden sozialen Dienstleistern

o       Sozialberatung (z.B. bei drohender Wohnungslosigkeit, Suchtproblematiken, familiären Problemen etc.), Hilfe bei Sozialanträgen

 

  • Patientenfürsprecher

vermitteln bei Problemen zwischen den Interessen der Patienten und der Krankenhausverwaltung sowie dem Personal zur Verwirklichung eines patientengerechten Krankenhauses. Sie nehmen Anregungen und Beschwerden der Patienten im Hause entgegen.

 

  • Krankenhaus-Seelsorge

Sie gestaltet Andachten und Messen, betreut Patienten und Angehörige im seelsorgerischen Sinn.

  • Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie schon als gesunder Mensch festlegen, dass Sie zum Beispiel keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, wenn ein leidvolles Sterben unvermeidbar ist. Diese Verfügung ist seit dem 1. September 2009 durch eine gesetzliche Regelung bindend für die behandelnden Ärzte. Sie muss in schriftlicher Form vorliegen, aber nicht beglaubigt werden. Es genügt, wenn sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahrt wird. Achten Sie jedoch auf konkrete Formulierungen und lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Arzt beraten. Es empfiehlt sich zudem, sie einmal jährlich mit einem neuen Datum zu versehen und zu unterschreiben. Haben Sie vor dem 1. September 2009 eine Patientenverfügung verfasst, lohnt es sich, diese auf Vereinbarkeit mit dem neuen Gesetz zu überprüfen. Wichtig ist außerdem, zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht auszustellen. Darin legen Sie fest, welcher Angehörige als Bevollmächtigter dafür sorgen soll, dass Ihrem Willen entsprochen wird. Ohne eine solche Vollmacht darf weder Ihr Ehepartner noch andere Angehörige eine solche Entscheidung treffen. 

 

  • Vorsorgevollmacht

Sie wird ausgestellt auf eine Person Ihres Vertrauens. Für den Fall, dass Sie in Situationen kommen, in denen Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, beispielsweise im Falle eines Komas oder bei einer demenziellen Erkrankung, kann diese Vertrauensperson in Ihrem Namen agieren. Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung unterliegt die private Regelung nicht der gerichtlichen Kontrolle. Um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde, empfiehlt sich der Eintrag ins Bundeszentralregister.

 

  • Vorsorge-Ordner

Um alle wichtigen Unterlagen wie die Geburtsurkunde, Versicherungspolicen oder Ihr

Testament griffbereit zu haben, können Sie mit Hilfe eines Ordners alle wichtigen Unterlagen und Adressen frühzeitig zusammentragen. Schulungsangebote in Seniorengruppen erleichtern die Zusammenstellung. 

 

  • Notruf

Die wichtigsten Notrufnummern, zum Beispiel die der Feuerwehr, sollten eingespeichert sein. Falls Sie viel Zeit allein in Ihrer Wohnung verbringen, lohnt es sich zu überlegen, wie Sie sich in den verschiedenen Teilen der Wohnung bemerkbar machen können, falls sie einmal stürzen, nicht sprechen oder sich nur sehr eingeschränkt bewegen können. Einer akuten Notsituation könnten Sie sonst viele Stunden hilflos ausgeliefert sein.

Datum der Veröffentlichung: 04.09.2011
Beitragsverfasser: mediaprint infoverlag gmbh
Weblink: http://www.mediaprint.info

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