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Wir sind ein zugelassener Betreuungsdienst nach § 45 a SGB XI und können direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse abrechnen. Wir betreuen pflegebedürftige Senioren. Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe oder Bereuung. Meist können wir unseren Kunden 2 Stunden unserer Dienstleistung anbieten ohne dass sie etwas zuzahlen müssen oder sich ihr Pflegegeld reduziert. Ebenfalls können sie bei Schwangerschaft, Krankheit oder nach einer Operation eine Haushaltshilfe beantragen
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