Energiesparendes Sanieren und Bauen in Aachen

15 I. Grundlagen In der Regel sind es die Architekt*innen, Bauingenieur*innen und andere Fachingenieur*innen oder auch Personen aus dem Handwerk oder dem Baubereich, die Beratungen mit verschie- denen Schwerpunkten anbieten. Nimmt man öffentlich geförderte Beratungsangebote in Anspruch, ist festgelegt, welche Voraussetzungen die dafür zugelassenen Fachleute erfüllen müssen. Außerdem sind Inhalte und Umfang der Beratung genau definiert. Wie der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) der momentan einen zusätzlichen Förderbonus ermöglicht. Bei einer Initialberatung bedeutet „gefördert“ in diesem Fall auch„verbilligt“, sodass der Ratsuchende vergleichsweise wenig für eine qualifizierte Beratung bezahlen muss. Wie bei Förderprogrammen üblich, ändern sich die Angebote selbst oder deren Bedingungen relativ häufig. Gerne helfen wir Ihnen dabei weiter, das für Sie geeignete Beratungsangebot auszuwählen. 4. Was beachten? Rechtlicher Rahmen bei Sanierungsmaßnahmen Je nach Art und Umfang der Sanierungsmaßnahmen sind verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu beachten. Die Regelwerke im Baubereich ändern sich häufig, daher sollten Sie sich frühzeitig über den aktuellen Stand informieren. Da es zahlreiche Gesetze und Verordnungen gibt, die bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen beachtet werden müssen, haben wir eine Auswahl von Regelungen zusammengestellt, die bei der Sanierung von Wohngebäuden besonders wichtig sind. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Dieses Gesetz fasst frühere Gesetze und Regelungen zusammen und löst sie ab, unter anderem die Energieeinsparverordnung (EnEV). Außerdem werden darin die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Das GEG ist seit dem 1. November 2020 in Kraft. Es gilt für Neubauten und für Änderungen in bestehenden Gebäuden. Die wichtigsten Inhalte für private Bauherren*innen und Sanierende sind: • • Mindestanforderungen für Wärmeschutz, Haustechnik und die Nutzung von Erneuerbaren Energien • • Austausch- und Nachrüstverpflichtungen • • Regelungen zum Energieausweis • • Pflicht zur Energieberatung bei bestimmten Vorhaben Bauteil, das saniert wird max. zulässiger U-Wert [W/(m²K)] Außenwände 0,24 Fenster (Uw) 1,3 Haustür (UD) 1,8 Geneigtes Dach und oberste Decke 0,24 Flachdach 0,2 Kellerdecke 0,3 Vor der Sanierung: Hoher Energieverbrauch, Modernisierungsbedarf Nach der Sanierung: Geringer Energieverbrauch, moderne Fassade Mindestanforderungen bei der Sanierung nach GEG 2020

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