Energiesparendes Sanieren und Bauen in Aachen

16 I. Grundlagen Wärmeschutz, Haustechnik, Erneuerbare Energien Die Mindestanforderungen sind seit 2016 imWesentlichen unverändert geblieben. Sie müssen bei bestehenden Gebäuden dann eingehalten werden, wenn mehr als 10% der Fläche eines Bauteils (Außenwand, Dach, Decken oder Fenster) saniert werden. Eine Überprüfung der gesetzlichen Mindestanforderungen ist für 2023 vorgesehen. BeimWärmeschutz geänderter Bauteile gelten bestimmte U-Werte (Wärmedurchgangskoeffzienten, die nicht überschritten werden dürfen). Je nach vorhandener Konstruktion und gewähltem Dämmstoff können sich unterschiedliche Dämmstärken ergeben. Bei Fenstern reicht nach wie vor eine zweifacheWärmeschutzverglasung aus, auch wenn die Dreifachverglasung längst Stand der Technik ist. Im Bereich der Heiztechnik sollen die fossilen Energieträger Gas und Öl möglichst vollständig, zumindest aber teilweise durch Erneuerbare Energien ersetzt werden. Gasheizungen sind unbefristet erlaubt, neue Öl- heizungen dürfen ab 2026 nur in Kombination mit Erneuerbaren Energien (als Hybridheizung, z. B. mit einer thermischen Solaranlage) eingebaut werden. Es gibt hierzu eine Ausnahme- und Härtefallregelung. Austausch- und Nachrüstverpflichtungen Diese betreffen alte Heizkessel, Rohrleitungen sowie unbeheizte Speicher- und Spitzböden. Bei selbst genutzten Ein- und Zwei- familienhäusern, in denen die Eigentümer*innen bereits vor dem 1. Februar 2002 gewohnt haben, gelten diese Verpflichtungen erst im Falle eines Wechsels der Eigentumsverhältnisse. Alle neuen Eigentümer*innen haben nach dem Erwerb zwei Jahre Zeit, die Nachrüstungen durchzuführen. • • Öl- oder Gas-Heizkessel müssen ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Diese Austauschpflicht gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und Anlagen mit weniger als 4 Kilowatt Nennleistung. • • Noch nicht gedämmte, zugängliche Heizungs- undWarm- wasser-Rohrleitungen sowie Armaturen in nicht beheizten Räumen müssen gedämmt werden. • • Die oberste Geschossdecke zum nicht ausgebauten Dachraum (Speicher oder Spitzboden) muss gedämmt werden, wenn sie nicht den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllt. © 88studio / AdobeStock mail@architektur-hammers.de www.architektur-hammers.de D-52074 Aachen Tel.: +49 (0) 241 / 87 79 37 Fax: +49 (0) 241 / 87 78 37 ARCHITEKTUR HAMMERS Melatener Straße 82 Dipl. - Ing. Arne Adomeit Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Klosterstraße 131, 52146 Würselen Tel: +49 2405 289 01 00, Fax: +49 2405 289 01 50 info@adomeit-vermessung.de adomeit-vermessung.de Auf der Hüls 25 52080 Aachen 0241 / 60 84 3007 www.glasbaumbach.de

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