Energiesparendes Sanieren und Bauen in Aachen

65 IV. Förderung © wutzkoh / AdobeStock IV. Förderung Das Thema ist für eine Broschüre, die lange Zeit unverändert im Umlauf ist, eigentlich nicht geeignet. Denn Förderprogramme werden neu aufgelegt, fallen weg oder die Bedingungen ändern sich. Daher werden an dieser Stelle nur grundsätzliche, systematische Hinweise gegeben, die sich an fünf Fragen orientieren. Warum wird gefördert? Förderung soll einen Anreiz schaffen, nicht zwingend notwendige oder zusätzliche Maßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig sollen die Qualität der Maßnahmen gesteigert und die häufig damit verbundenen Mehrkosten reduziert werden. Daher gibt es bei vielen Programmen technische Mindestanforderungen (siehe auch„Welche Voraussetzungen …“). Wer mit einer Maßnahme nur die gesetzliche Anforderungen und Pflichten erfüllt, wird nicht gefördert. Was wird gefördert? Die folgende Aufzählung stellt nur eine Auswahl der möglichen förderwürdigen Maßnahmen für Gebäude dar. Gefördert werden die Maßnahmen sowohl einzeln als auch im Rahmen einer Gesamtsanierung. • • Kauf, Neubau (Gebäude oder Wohnung) • • Wärmeschutz (Dämmung, Austausch Fenster /Türen) • • Moderne Heiztechnik mit Erneuerbarer Energie, Optimierung vorhandener Heiztechnik • • Einsatz Erneuerbarer Energien • • Denkmalgeschützte Gebäude / Gebäudeteile • • Einbruchschutz • • Barrierefreiheit • • Fachplanung, Baubegleitung • • Energieberatung Wie wird gefördert? Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen wird unterstützt durch zinsgünstige Kredite, häufig mit Tilgungszuschuss bzw. Tilgungsnachlass. Das bedeutet, dass ein bestimmter Teil der Kreditsumme nicht zurückgezahlt werden muss. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch Programme mit zeitlich begrenzten, zinslosen Krediten. Andere Programme fördern durch direkte Zuschüsse. Diese sind sinnvoll, wenn kein Kredit benötigt oder über Banken / Sparkassen frei finanziert wird. Eine dritte Möglichkeit ist die steuerliche Förderung. Die Rechts- grundlagen für diese Förderung finden Sie im § 35c Steuer- ermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden und deren Verordnung (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – EsanMV). Kontaktieren Sie hierzu Ihren Steuerberater. Auch bei dieser Art der Förderung gelten technische Mindest- anforderungen. Wer fördert? Bei der Suche nach Fördertöpfen kann man systematisch„von groß nach klein“ vorgehen, von den überregionalen Fördergebern bis zu den lokalen Akteuren. Bei Bund und Land gibt es zusätzlich verschiedene Stellen, die je nach Programm zuständig sind für die Antragstellung und Abwicklung. • • Bund: KfW-Bank, Ministerien (BAFA, BMWi) • • Land: z. B. NRW.Bank, progres.NRW (Bezirksregierung Arnsberg) • • Kommunen (Stadtkreise, Städte, Gemeinden) • • Energieversorger (für deren Kundschaft) Welche Voraussetzungen gibt es? Diese Fragestellung kann man nicht allgemein beantworten: Jedes Förderprogramm hat seine eigenen Richtlinien, die zu beachten sind. Nützlich ist aber diese Struktur, die unterscheidet, für wen oder was die Voraussetzung gilt. Der Antrag kann gestellt werden von: • • Privatpersonen, Gewerbetreibende … • • Vermietende Personen oder Selbstnutzer*innen • • Wohneigentümergemeinschaften oder Eigentümer*innen des gesamten Gebäudes Manche Förderprogramme sind einkommensabhängig (z. B. manche NRW.Bank-Programme)

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