Älter werden in Ahaus Seniorenwegweiser

23 Stadt Ahaus Seniorenwegweiser Hilfen bei Pflegebedürftigkeit 4 Hilfen bei Pflegebedürftigkeit Pflegegeld Pflegegeld wird gezahlt, wenn Pflegebedürf- tige in einer häuslichen Umgebung, z. B. von Angehörigen, gepflegt werden. Pflegesachleistungen Die Pflegesachleistung wird durch ausgebil- dete Pflegekräfte erbracht, die bei ambulanten Pflegediensten angestellt sind. Der Pflegedienst muss mit der jeweiligen Pflegekasse einen Ver- sorgungsvertrag abgeschlossen haben. Kombinationsleistungen Eine Kombination von Pflegegeld und Pflege- sachleistung ist möglich. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, Geld- und Sachleistung zu kom- binieren. Bei einer solchen Kombination wird der nicht genutzte Prozentsatz der Pflegesach- leistung anteilmäßig als Pflegegeld ausgezahlt. Pflegehilfsmittel Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wenn sie zur Erleich- terungder Pflege, zur Linderungder Beschwerden oder einer selbstständigen Lebensführungdienen. Pflegekurse Um soziales Engagement im Bereich Pflege zu fördern und Pflege undBetreuung zu erleichtern, bietet die Pflegekasse kostenfreie Kurse an. Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung Pflegebedürftige können finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individu- ellen Wohnumfeldes erhalten. Verhinderungspflege Wenn eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhin- dert ist, finanziert die Pflegeversicherung für maximal vier Wochen im Jahr eine Ersatzpflege- kraft. Voraussetzung ist, dass der/die Pflege­ bedürftige vorher mindestens zwölf Monate von der Pflegekraft versorgt worden ist. Kurzzeitpflege Unter Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befris- tete vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen zu verstehen. Kurzzeitpflege dient der Entlastung pflegen- der Angehöriger in der Urlaubszeit oder bei Erkrankung der pflegenden Angehörigen. Sie kann auch die Wartezeit auf einen Heimplatz überbrücken, wenn die häusliche Versorgung nicht mehr sichergestellt werden kann. Die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen übernimmt die Pflegekasse, für maximal vier Wochen im Jahr. Bei der Beurteilung der jeweiligen Pflege­ bedürftigkeit ist eine Einzelfallprüfung unum- gänglich. Bitte wenden Sie sich deshalb immer

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