Älter werden in Ahaus Seniorenwegweiser
28 Stadt Ahaus Seniorenwegweiser 4 Hilfen bei Pflegebedürftigkeit Hilfen bei Pflegebedürftigkeit 4.4 Senioren- und Pflegeheime Wer nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu helfen, und auch von Angehörigen oder ande- ren Personen nicht mehr zu Hause betreut werden kann, hat die Möglichkeit, in einem Senioren- und Pflegeheim die notwendige Pflege, Versorgung und Betreuung zu erhalten. Grundsätzlich kann jeder ältere Mensch in ein Seniorenheim ziehen. Doch nur wer pflege bedürftig ist, hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizi- nischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Unterkunfts- und Verpflegungskosten müssen die Bewohner selbst zahlen. Wenn das Einkom- men und Vermögen und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, die monatlichen Heimkosten zu tragen, können Pflegewohngeld und Sozialhilfe beantragt werden. Auskünfte erteilt die Stadt Ahaus: Stadt Ahaus Fachbereich Arbeit und Soziales Ursula Wermert, Christiane Pohlmann Rathausplatz 1, 48683 Ahaus Telefon: 02561 72339, 72340 4.3 Tages- und Nachtpflege Unter Tages- und Nachtpflege versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Die Leistungen der Tages- undNachtpflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Bei der Betreuung von Angehörigen mit Demenz kann eine Tagesbetreuung auch für pflegende Angehörigen eine Entlastung darstellen. Pro Senta-Tagespflege Marktplatz 14 – 15, 48683 Ahaus-Wüllen Telefon: 02561 9790471 St. Marien Tagespflege Barbara Huber Wüllener Straße 103, 48683 Ahaus Telefon: 02561 992000 Tagespflege Holthues-Hoff Marianne Böcker Fuistingstraße 37, 48683 Ahaus Telefon: 02561 916240 Tagespflege an der Vikarie Stefan Woltering Hörstingstraße 1, 48683 Ahaus-Alstätte Telefon: 02567 4729777
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