Leben bis zuletzt und mehr in Ahrensburg (Auflage 2)

11 Vorsorge – selbstbestimmt! Es ist ratsam, jetzt, in guten Zeiten, festzulegen, wer die eigenen Angelegenheiten regeln soll, wenn Alter oder Krankheit verhindern, dass Sie es selbst tun. Zur offiziellen Vorsorge gibt es zwei Möglichkeiten: die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Beide Formen haben Vor- und Nachteile. Die Entscheidung muss jede/r für sich treffen. Wichtig ist dabei, mit Angehörigen oder Freundinnen und Freunden über die eigenen Wünsche und Erwartungen zu sprechen! Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person des eigenen Vertrauens beauftragt, stellvertretend zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder ganz umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht kann der/ gung gewünscht sind und welche abgelehnt werden. Auch diese Verfügung kann jederzeit ganz oder in Teilen geändert werden. Beratungsangebote (siehe auch Seite 35, Adressen/ Links): dem Beauftragten jederzeit entzogen oder auch inhaltlich verändert werden. Eine Vorsorgevollmacht muss nicht unbedingt notariell beurkundet werden, sinnvoll ist dies aber in jedem Fall bei Grundbesitz. Betreuungsverfügung: Diese Verfügung ist der Auftrag an das Gericht, eine persönlich von der/ dem Auftraggeber:in gewünschte Person zu deren Betreuer:in zu bestellen, wenn das später einmal nötig wird. Das Gericht prüft diese Arbeit, die/der Betreuer:in muss dem Gericht berichten. In einer Betreuungsverfügung können auch individuelle Wünsche festgelegt werden. Patientenverfügung: In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen zur medizinischen Versor1. D ie Vorsorgelotsin des Hospizvereins Ahrensburg Telefon: 04102-691125 2. Betreuungsverein Stormarn e. V. Telefon: 04531-67679 3. P flegestützpunkt im Kreis Stormarn Telefon: 04531-1601776

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