Informationsbroschüre der Gemeinde Altbach

7 Der Gemeinderat UWV-Fraktion www.uwv-altbach.de Mathias Lipp Fraktionsvorsitzender 1. Stellvertretender Bürgermeister Ursula Fischer Monika Glück Jürgen Hoffmann Miriam Kölly Götz Schleith Peter Schnirzer SPD-Fraktion www.spd-altbach.de Andrea Barth Fraktionsvorsitzende Dr. AchimWeber 2. Stellvertretender Bürgermeister Salwa Achahboun Jochen Beutel Wilfried Schieche Wolfgang Sperling CDU-Fraktion www.cdu-altbach.de Helmut Maschler Fraktionsvorsitzender Michael Euchenhofer Jörg Reutter Ulrich Schlosser Willi Seifried Die Gemeindeverwaltung Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Altbach sind gerne für Sie und Ihre Fragen da. Auf der Internetseite der Gemeindewird Ihnen jeder Mitarbeitermit allen Kontakt­ daten und Aufgaben vorgestellt. Außerdem finden Sie die jeweiligen Aufgabenbereiche, für welche die Mitarbeiter zuständig sind. Zur aktuellen ÜbersichtgelangenSieüber www.altbach.de, Kategorie „Rathaus & Gemeinderat“, Rubrik Gemeindeverwaltung. Gemeindeverwaltung Esslinger Straße 65, 73776 Altbach Telefon: 07153 7007-0 Fax: 07153 7007-11 E-Mail: post@altbach.de Öffnungszeiten Mo, Mi, Do und Fr 08:00 bis 12:00 Uhr Di 14:00 bis 18:00 Uhr Bürgerbüro Mo, Mi und Do 08:00 bis 12:00 Uhr Di 14:00 bis 19:00 Uhr Fr 07:00 bis 12:00 Uhr Behörden im Überblick Eine aktuelle Übersicht zu allen Behörden, Gerichten, Schulen und anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand, die in Baden-Württemberg ange­ siedelt sind oder für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Baden-Württemberg arbeiten, finden Sie auf der Homepage in der Rubrik „Behördenadressen“. Neben Adressen und Telefonnummern können Sie dort zusätzliche Informationen wie Öffnungszeiten, Anfahrts- und Parkmöglichkeiten, Aufgaben, innere Organisation und persönliche Kontaktdaten einsehen. © Roland Bönninger Der Gemeinderat als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger geht in Alt- bach bis auf das Jahr 1819 zurück. Damals wurde die kommunalpolitische Trennung vom Mutterort Zell vollzogen und Altbach wurde selbstständige Gemeinde. Die Mitglieder des Gemeinderates entscheiden über alle An- gelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht kraft Gesetzes oder nach der Hauptsatzung der Bürgermeister zuständig ist. gemeinde altbach

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