Wegweiser für Senioren Stadt Altdorf bei Nürnberg

17 Pflegegrade und Leistungen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 im Detail Am 1. Januar 2017 wurde der neue Pflegebedürftig- keitsbegriff eingeführt. Dies bedeutet eine andere Bewertung der Pflegebedürftigkeit und eine andere Einstufung in Pflegegrade. Wurden bisher nur körperliche Beeinträchtigungen für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit bewertet, werden nun alle für Pflegebedürftigkeit relevanten Aspekte berücksichtigt. Dabei ist es also gleichgültig, ob körperliche, psychische oder kognitive Beein- trächtigungen vorliegen. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dabei wird vor allem beurteilt, wie selbststän- dig die betroffene Person noch ist. Diese Selbständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: J Mobilität J Kognitive und kommunikative Fähigkeiten J Verhaltensweisen und psychische Problemlagen J Selbstversorgung J Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen J Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Die Überleitung in die Pflegegrade Das bisherige System der Pflegestufen wird in fünf Pflegegrade überführt. Die Überleitung erfolgt auto- matisch. Bei Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen gilt die Regel „+1“ In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden seit 2017 0 1 I 2 II 3 III 4 III (Härtefall) 5 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gilt die Regel „+2“ In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden seit 2017 1 0 2 I 3 II 4 III 5 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Alle Leistungen seit 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1 wurden seit 2017 erstmals Men- schen eingestuft, die noch keine erheblichen Beein- trächtigungen hatten, aber bereits eingeschränkt waren. Diese können beispielsweise Beratungs- © Ingo Bartussek · fotolia.com

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