Wegweiser für Senioren Stadt Altdorf bei Nürnberg

19 Daneben bietet die Kurzzeitpflege eine willkommene Alternative für alle Beteiligten, die zur Überbrückung eines fest umrissenen Zeitraums Unterstützung benötigen. Sie ist sowohl Entlastung für pflegende Angehörige als auch Abwechslung für Pflegebedürf- tige, die vorübergehend nicht zuhause versorgt werden können. Darüber hinaus stehen Ihnen unterschiedliche stationäre Pflegeeinrichtungen zur Auswahl. Wichtige Kriterien sind zum einen die Entfernung zur Familie und zum anderen das Leistungsangebot und die Lebensqualität in der Einrichtung. So ist die Höhe der Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung von mehreren Rahmenbedingungen abhängig. Diese wären einerseits die Ausstattung und die Lage des Pflegeheims und andererseits der Pflegegrad, in den Sie eingestuft wurden. Die Pflegeversicherung kann Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen. Informieren Sie sich sorgfältig, welche Betreuungsmaßnahmen zum Leistungsspektrum der Versicherung gehören. Wichtig ist außerdem, welche Voraussetzungen für entsprechende Maßnahmen vorliegen müssen. Auch die Frage, welche sonstigen Finanz- und Sachdienstleistungen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beanspruchen können, sollten Sie ausführlich mit einem Pflegeberater besprechen. Nehmen Sie sich genug Zeit und verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkei- ten, damit Sie eine gute Entscheidung treffen können. Unterstützung für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige können vom Staat finanzielle Zuwendungen erhalten. Zudem können diese Bera- tungsangebote der örtlichen Sozialhilfeträger und der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Ebenfalls mög- lich ist der Besuch von Beratungsstellen oder Selbst- hilfegruppen. Auch die kirchlichen Träger wie Caritas und Diakonie bieten pflegenden Angehörigen die Mög- lichkeit Informationen zu erhalten. Auch können pfle- gende Angehörige Fortbildungen im Bereich der Pflege kostenlos besuchen. In den Veranstaltungen lernen Angehörige richtige und sachgerechte Grundpflege durchzuführen, aber auch der Umgang mit Stress oder mit schwierigen Situationen wird vermittelt. Zudem ist es möglich, dass pflegende Angehörige einen Erste- Hilfe-Kurs machen können. An finanziellen Entlastun- gen ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkom- mensteuererklärung möglich. Seitens der Sozialhilfe- träger können pflegende Angehörige auch zusätzliche Hilfen für die Pflegebedürftigen im Sinne von medizini- schem Hilfebedarf bekommen. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden, kann zudem zur Entlastung der eige- nen pflegerischen Tätigkeit beitragen. Auch haushalts- nahe Dienstleistungen können als entlastende Maß- nahme für Angehörige gewährt werden. Pflegende Angehörige können, wenn sie berufstätig sind, eine sogenannte Pflegezeit nehmen. Diese ist gesetzlich garantiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. Daneben bietet der Staat auch die Möglichkeit, für Angehörige eine finanzielle Unterstützung zu leisten, wenn diese Betroffene zu Hause pflegen. Ist eine Ver- sorgung nur in Teilen notwendig, können haushalts- nahe Dienstleistungen, in Ergänzungen mit der Über- nahme durch die Pflege von Angehörigen, diese komplettieren. © Halfpoint · fotolia.com

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