Leben ohne Barrieren im Altenburger Land

© Rido/Fotolia FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflege- kasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Be- lastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Um- bau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Senioren­ umzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. FINANZIELLE FÖRDERMÖGLICH- KEITEN IN DER ÜBERSICHT In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Bewilligungskriterien. Deshalb sollten Sie sich unbedingt vor Baubeginn nach einer Förderung durch Ihr Bundesland oder durch Ihre Kommune erkundigen. Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen KfW Altersgerecht Umbauen-Kredit Ab 0,75 % effektiver Jahreszins, bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag pro Wohneinheit www.kfw.de/inlandsfoerderung/ Privatpersonen/Bestandsimmobilien / Barrierereduzierung/ Hotline: 0800 539 9002 Für Eigentümer, Mieter und Vermieter KfW Altersgerecht Umbauen-Investitions­ zuschuss Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung (10 % der förderfähigen Investitionskosten) und für den Standard Altersgerechtes Haus (12,5 % der förderfähigen Investitions­ kosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. (Zuschuss) Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ThürModR-Miet- wohnungen) Der Freistaat Thüringen gewährt Zu- wendungen für die Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen. Antrags- berechtigt sind Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen. Die Förderung erfolgt in Form eines zinslosen Darlehens, das durch einen Tilgungszuschuss sowie durch einen Baukostenzuschuss ergänzt werden kann. Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Referat Wohnungsbauförderung Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361 37700 Fax: 0361 37737190 E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de Internet: www.thueringen.de/th3/tlvwa/ 22 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

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