Standesamtsbroschüre der Stadt Amberg

13 Abschied nehmen Abschied nehmen Den letzten Weg in Würde gehen Jeder von uns macht früher oder später die leidvolle Erfah- rung, dass das Leben endlich ist. Ein geliebter Mensch hat sein Leben vollendet und verlässt uns. Zurück bleiben viele das kaum mehr einen klaren Gedanken fassen lässt. In solch schweren Zeiten trifft es uns besonders hart, wenn wir uns mit den bürokratischen Einzelheiten rund um den Tod beschäf- tigen müssen. An dieser Stelle möchten wir all jenen, die unmittelbar davon betroffen sind, ein wenig unter die Arme greifen, ihnen die richtigen Ansprechpartner nennen und sie mit den verwaltungstechnischen Schritten vertraut machen, die auf einen Trauerfall folgen. Sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen ist nach wie vor für viele Menschen ein unvor- stellbarer Gedanke, den sie weit von sich schieben. Gerade darum aber werden häufig die letzten persönlichen Angele- genheiten, wie zum Beispiel die Wahl der Bestattungsart und der Ruhestätte, nicht im Sinne des Verstorbenen geregelt. Die Bilder des letzten Weges begleiten die Hinterbliebenen oft noch lange Zeit. Mit einigen Vorsorgeregelungen, die wir an dieser Stelle vorstellen möchten, ist es jedoch möglich, Ange- hörigen die schwierige Situation ein wenig zu erleichtern. Was ist im Sterbefall zu tun? Klare Gedanken zu fassen ist in dieser Situation verständli- cherweise sehr schwer. Daher soll die Schilderung der büro- kratischen Abläufe an dieser Stelle eine kleine Stütze sein: • Zunächst wird der Arzt benachrichtigt, um den Totenschein auszustellen. • Die nächsten Angehörigen werden unterrichtet. • Ein Bestattungsinstitut wird mit der Beerdigung beauftragt bzw. bei Vorliegen einer entsprechenden Vorsorgeregelung vom Ableben in Kenntnis gesetzt. • Innerhalb von drei Werktagen sucht das Bestattungsinstitut das Standesamt auf, um folgende Dokumente vorzulegen: Totenschein, Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweis des Verstorbenen und des- jenigen, der den Sterbefall anzeigt. • Das Standesamt prüft daraufhin die Erteilung der Bestat- tungserlaubnis. • Je nach Glaubensbekenntnis meldet das Bestattungsinsti- tut, wenn die entsprechende Erlaubnis vorliegt, die Beerdi- gung bei der Verwaltung des gewünschten Friedhofes an (bei Friedhöfen in kirchlicher Trägerschaft ist das Pfarramt, bei städtischen Friedhöfen das Friedhofsamt zuständig). • Die Versicherungen des Verstorbenen werden vom Tod benachrichtigt, insbesondere die Renten-, Lebens- und Krankenversicherung. Hospizbegleitung Ehrenamtliche Hospizhelfer unterstützen und entlasten Familien in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender. Palliative-Care-Beratung Palliativ-pflegerische Beratung und Unterstützung bei Versorgungsproblemen zur Verbesserung der Lebensqualität Schwerkranker Kinderhospizbegleitung Entlastung der Familien lebensverkürzt erkrankter Kinder und Unterstützung der Geschwisterkinder „Den Weg gemeinsam gehen“ Hospizverein e. V. Amberg Heiner-Fleischmann-Straße 4 92224 Amberg Telefon 09621 12430 www.hospizverein-amberg.de Trauerbegleitung Trauerbegleiter stehen Ihnen zur Seite. – Trauergruppe für Kinder – Trauercafé – Einzeltrauerbegleitung Patientenverfügung – Information und Beratung

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