Standesamtsbroschüre der Stadt Amberg

3 Von Kindesbeinen an Von Kindesbeinen an Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer neu gegründeten Familie! Die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes gehört zweifel- los zu den spannendsten Lebensabschnitten. Vieles ist jetzt im Umbruch begriffen und der neue kleine Mensch fordert alle Aufmerksamkeit. Dass Sie sich jetzt auf keinen Fall mit „Papierkram“ beschäftigen wollen, ist nur zu verständlich. Daher möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten mit einem kleinen Leitfaden helfen – damit Sie nicht mehr Zeit auf For- malitäten verwenden müssen als unbedingt nötig. „Wie heißt das süße Baby denn?“ Die Wahl des richtigen Vornamens ist sicherlich für nieman- den eine leichte Entscheidung. Schließlich begleitet er das Kind sein ganzes Leben lang. Manche Menschen meinen sogar, dass der Name mit zur weiteren Entwicklung des Charakters beitragen kann. Andere Eltern zeichnen sich bei der Namensgebung durch besondere Kreativität aus oder wollen den Helden ihrer eige- nen Kindheit ein Denkmal setzen. Sie wünschen sich Namen wie „Asterix“, „Winnetou“ oder „Tarzan“. Um einer Diskriminierung des Kindes vorzubeugen, hat der Staat derartigen Namensschöpfungen jedoch einen Riegel vorgeschoben. Auch Titel wie „Graf“ oder „Lady“ sind als Vornamen nicht erlaubt. Doch selbst wenn der favorisierte Name prinzipiell erlaubt wäre, jedoch sehr ausgefallen ist, sollte man sich daran erinnern, wie Kinder mit einem ungewöhnlichen Namen in der eigenen Kindheit behandelt wurden. Bitte beachten Sie daher: Ein möglichst individueller Name ist nicht immer die beste Lösung. Ganz ohne Formalitäten geht es leider nicht ... Beurkundung der Geburt Nach der Geburt ist Ihr Kind im Standesamt des Geburtsortes zu registrieren. Sind alle für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen vorhanden, kann das Standesamt nach Abschluss der Registrierung eine Geburtsurkunde ausstellen. Damit wird unter anderem nachgewiesen, wo und wann das Kind gebo- ren wurde. Kommt das Kind im Klinikum St. Marien zur Welt, erfolgt die Geburtsanzeige von dort aus. Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, finden im Klinikum Sprechstunden von Mitarbeitern des Standesamtes statt. Wann und wo die Ansprechpartner des Standesamtes im Klinikum für Sie zur Verfügung stehen, erfragen Sie bitte vom Pflegepersonal oder bei der Patienteninformation des Klinikums. Viele offene Fragen können damit bereits vor Ort geklärt werden. Für die frisch gebackenen Eltern stellt diese Einrichtung sicher eine Erleichterung und eine Zeiter- sparnis dar. Nichtsdestoweniger ist aber in der Regel wegen der Beibringung der erforderlichen Dokumente gleichwohl eine Kontaktaufnahme mit dem Standesamt selbst nötig. Unsere Mitarbeiter geben Ihnen hierzu gerne weitere Informa- tionen. Allgemein benötigt das Standesamt für die Beurkundung einer Geburt: In allen Fällen • die Personalausweise oder Reisepässe der Mutter bzw. der Eltern Bei einer Hausgeburt • Bescheinigung von einer Ärztin, einem Arzt, einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger über die Geburt Die Mutter ist ledig (noch nie verheiratet gewesen) • eine Geburtsurkunde, erhältlich beim Geburtsstandesamt der Mutter • falls die Vaterschaft anerkannt ist, die Vaterschaftsanerkennung, gegebenen- falls die Erklärung über die gemein- same elterliche Sorge • die Geburtsurkunde des Vaters © Polylooks

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