Standesamtsbroschüre der Stadt Amberg

7 Verliebt, verlobt, verheiratet Insgesamt gibt es jedoch drei verschiedene Möglichkeiten: • getrennte Namensführung: Jeder behält seinen aktuellen Familiennamen. • gemeinsamer Ehename: Der Geburtsname bzw. der der- zeit geführte Name eines Partners wird zum gemeinsamen Ehenamen. • gemeinsamer Ehename und Begleitname: Derjenige, des- sen Name nicht als Ehename gewählt wurde, kann seinen Familiennamen voranstellen oder anfügen. Wer soll Ihre Ehe bezeugen? Seit 1998 werden von offizieller Seite aus zwar keine Trauzeu- gen mehr benötigt, viele Paare möchten auf diese Besonder- heit jedoch nicht verzichten. Dazu werden bei der Anmeldung ganz einfach Vor- und Zunamen, Geburtsdaten, Anschriften und Ausweiskopien der Trauzeugen mit eingereicht. 3. Schritt: Wie bei fast allen größeren Ereignissen ist es auch bei der standesamtlichen Trauung wichtig, genügend Zeit einzupla- nen. Am Tage der Trauung selbst ist es in der Regel nicht mehr möglich, offene Fragen zu klären. Falls vor der Zere- monie noch Änderungen eintreten oder es noch Fragen gibt, melden Sie sich bitte spätestens 3 Tage vor der Trauung im Standesamt. Lebenspartnerschaften Der Vollzug des seit 2001 geltenden Gesetzes über eingetra- gene Lebenspartnerschaften fiel in Bayern ab dem 1. August 2009 ebenfalls in den Aufgabenbereich des Standesamtes, ist aber durch die Ehe für alle abgelöst worden. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 hat der Gesetzgeber die Einführung der Eheschließung für verschieden- und gleich- geschlechtliche Paare beschlossen. Es werden daher für die Vorbereitung der Eheschließung bei allen Paaren die gleichen Dokumente benötigt. Paare, die derzeit in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, können diese Form der Partnerschaft bei dem für sie zuständigen Standesamt in eine Ehe umwandeln lassen. Auch in dieser Frage beraten wir Sie gerne individuell. Die folgenden Hinweise mögen Ihnen als Tipps für die Gestaltung Ihres besonderen Tages dienen. • eine Sterbe- urkunde des ver- storbenen Ehe-/ Lebenspartners, falls dies zutrifft • Geburtsurkunden der vor der Ehe gebore- nen gemeinsamen Kinder, in denen beide Elternteile eingetragen sind • ein Nachweis der Staats­ angehörigkeit • ein Ehefähigkeitszeugnis bei Ausländern (im Einzelfall gelten Besonderheiten) Alle Unterlagen sind im Original , gege- benenfalls zusammen mit der Übersetzung durch einen in Deutschland offiziell zugelas- senen beeidigten Übersetzer vorzulegen. Im Einzelfall können bei bestimmten Konstellatio- nen noch weitere Unterlagen erforderlich werden. Hierzu beraten wir Sie gerne im Standesamt. Zuständig für die Anmeldung der Ehe ist das Stan- desamt, bei dem mindestens einer der Partner einen Wohnsitz hat. 2. Schritt: Mit der Anmeldung der Eheschließung, für die Sie mit uns zuvor einen Termin vereinbaren und an dem Sie beide teilnehmen, werden dem Standesbeamten die Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Bei diesem Gespräch werden auch die notwendigen Forma- lien besprochen, unter anderem Namensfüh- rung, Trauzeugen und Gebühren. Und wie möchten Sie gerne heißen? Früher war es üblich, dass die Frau den Namen ihres Mannes angenommen hat, und auch heute wird die Frage der Namensänderung von vielen Paaren so gehandhabt.

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