Bürgerinformationsbroschüre Amt Bokhorst Wankendorf

Das zukünftige Wohngebiet in der Gemeinde Stolpe Eine entscheidende Rolle für Familien mit Kindern sowie für junge Fachkräfte spielt die Frage nach einemmöglichst geeigneten Wohnumfeld. Die Ansprüche an ein familien- gerechtes Wohnumfeld sind dabei natürlich von Mensch zu Mensch je nach privater und beruflicher Situation sehr unterschiedlich. Während für die einen ein eigenes Haus im Grünen mit viel Platz zum Spielen eine Idealvorstellung ist, ziehen andere eine zentrale Lage mit möglichst guter Anbindung an Arbeitsplatz, Schule, Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten mit städtischem Flair vor. Um den zahlreichen unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden und den Familien einer Region ein attraktives Umfeld zu bieten, ist es daher wichtig, dass ein möglichst vielfältiges Angebot an Wohnraum beziehungsweise bewohnbaren Flächen zur Verfügung steht. Dies ist im Amt Bokhorst-Wankendorf der Fall. „Die Gemeinde Stolpe ist infrastrukturell gut aufgestellt und als aktive Gemeinde auch für viele Alt- und Neubürger interes- sant. Dies zeigt die stetige Nachfrage nach Baugrundstücken in den letzten Jahren“. Mit Beginn der Planungsphase des Gebietes können sich interessierte Bauwillige bei der Landgesellschaft melden. Aktuelle Informationen unter anderem zum Bebau- ungsplan sowie zu der zeitlichen Umsetzung können in der Amtsverwaltung bei Herrn Teegen unter 04326 997934 erfragt werden. Gern können sich Bauinteressenten unverbindlich direkt bei der Landgesellschaft aufnehmen lassen. Frau Karin Runge Telefon: 0431 54443-215 E-Mail: karin.runge.@lgsh.de Weitere Baugrundstücke sind noch in der Gemeinde Ruhwinkel vorrätig. In Wankendorf, Rendswühren, Schillsdorf und Tasdorf ist die Ausweisung von Flächen geplant. Verkehrsanbindungen A21, B404, B430 Vermarktung Gewerbegrundstücke Hans-Peter Brockmann Amtsverwaltung Telefon: 997923 Leben und Wohnen Wohngebiet Nr. 18 „Kräuterpark“ in Stolpe Derzeit wird das zukünftige Wohngebiet „Kräuterpark“ geplant. Das Baugebiet liegt südlich der Dorfstraße angrenzend an land- wirtschaftliche Flächen. Hier können auf 25 Baugrundstücken Einzelhäuser, Doppelhäuser und Wohngebäude entstehen. Diese werden, wenn der in Auf­ stellung befindliche Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird, von der Landgesellschaft Schleswig-Holstein in Kiel (24 Grund­ stücke) veräußert. Mit einer Erschließung ist erst in 2022 zu rechnen. Abschließende Details sind zurzeit noch nicht festgelegt. Grundsätzlich verkauft die Landgesellschaft die erschlossenen Baugrundstücke mit einer Bauverpflichtung, aber ohne Bindung an einen Architekten oder ein Hochbauunternehmen. Seit genau 100 Jahren ist die Landgesellschaft als Dienstleister für die Gemeinden und für die Institutionen des ländlichen Raumes tätig. Die Landgesellschaft erschließt Baugrundstücke im länd­ lichen Raum. Im Rahmen dieser Tätigkeit erwirbt sie Grundstücke für Wohnbau- und Gewerbemaßnahmen und entwickelt diese. Die Landgesellschaft arbeitet hierbei sowohl treuhänderisch für die Gemeinden als auch in eigener Verantwortung, aber immer in enger Abstimmung mit der Kommune. Dorfgemeinschaftshaus in Stolpe. © Blickpunkt-SH 15 15 Leben undWohnen

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=