Wegweiser für Senioren und Menschen mit Behinderung Kreis Weimarer Land

22 Förderkreis zur sprachlichen, beruflichen und kulturellen Integration in Thüringen e. V. Stobraer Straße 2, 99510 Apolda Telefon: 03644 5159811 Fax: 03644 562738 E-Mail: FoerderkreisAP@t-online.de Internet : fki-apolda.de Diakoniewerk Apolda gGmbH Koordinierungsstelle für die soziale Integration von Flüchtlingen im Weimarer Land Ritterstraße 43, 99510 Apolda Telefon: 03644 5159811 Fax: 03644 562738 E-Mail: service@diakonie-apolda.de Internet: www.diakonie-apolda.de 8.8. Persönliches Budget Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform für Teilhabe- leistungen der Rehabilitationsträger nach SGB IX (Sozial- gesetzbuch IX). Die Rehabilitationsträger können Leistungen in der Form eines Persönlichen Budgets erbringen. Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem Bedarf an Teilhabeleistungen (zum Beispiel chronisch Kranken oder Menschen mit Behinderung), anstatt einer traditionellen Sachleistung oder Dienstleistung Geld oder Gutscheine zu erhalten. Sie können so selbst entscheiden, welcher Dienst oder welche Person die Hilfe erbringen soll, da sie die Sachleistungen oder Dienstleistungen als „Kunde“ unmittelbar bezahlen können. Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich am individu­ ellen Bedarf und „soll“ die Höhe der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten. Durch die Leistungsform des „Persönlichen Budgets“ soll das Wunsch- und Wahlrecht des behinder­ ten Menschen gestärkt werden. Grundlage des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen dem leistungs­ berechtigten Menschen (Budgetnehmer) und dem oder den Leistungsträger(n) (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt). Sind mehrere Kostenträger beteiligt, spricht man von einer „trägerübergreifenden Komplexleistung“. Informationen erhalten bei den Rehabilitationsträgern sowie den Anlauf- / Beratungsstellen im Rahmen der ergänzenden unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) (siehe 8.14. oder unter www.teilhabeberatung.de) 8.9. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger, die volljährig sind, beitragspflichtig. Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewoh­ ner der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, müssen die anderen in der Wohnung lebenden Personen keinen Beitrag zahlen. Dieser beträgt monatlich 17,98 Euro. Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Bei einer Ermäßigung ist nur noch ein Drittel des Beitrages zu zahlen. Antragsformulare erhalten Sie bei Städten und Gemeinden, bei der leistungsgewährenden Behörde oder im Internet. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen nachweisen eingesandt werden Die Anträge senden Sie bitte an: ARD-ZDF-DeutschlandRadio-Beitragsservice 50656 Köln. Weitere Infos auch unter www.rundfunkbeitrag.de 8.10. Schuldner / Insolvenzberatung Diakoniewerk Apolda gGmbH Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Ritterstraße 43, 99510 Apolda Telefon: 03644 5159840 E-Mail: cornelia.eckardt@diakonie-apolda.de Internet: www.diakonie-apolda.de

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