Seniorenratgeber der Stadt Arnstadt

Sobald der Notruf abgesetzt wurde, geht dieser bei einer der Notrufzentralen oder dem jeweiligen Hilfsdienst ein. Hierzu schließen Sie mit einem Anbieter für Notrufsysteme einen Vertrag ab. In aller Regel sind dies Hilfsorganisationen oder private Anbieter. Vielfach fährt bei einem Notfall ein Bereitschaftsdienst zu Ihnen. Je nach Absprache kann aber auch ein naher Angehöriger umgehend informiert werden. Sie oder Ihre Angehörigen sollten vor dem Ab- schluss eines Hausnotrufvertrages einen Preisvergleichmit mehreren Anbietern vornehmen. Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit ist eine Leistungsübernahme durch die Pflegekasse möglich. In Thüringen gilt eine Rauchmelderpflicht für Wohnraum. In einer Wohnungmüssen Rauchmelder imSchlafzimmer, imKinderzimmer und im Flur installiert werden. Für die Installation von Rauch­ meldern ist der Eigentümer beziehungsweise Vermieterzuständig. Die Mieter oder Bewohner müssen hingegen die Betriebsbereit- schaft der Geräte sicherstellen. Übernimmt der Vermieter die Wartung, werden die Kosten in der Nebenkostenabrechnung umgelegt. Für erheblich hörgeschädigte und gehörlose Menschen sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten für Funkrauchmelder mit Lichtsignal zu tragen. 24 5. WOHNEN IM ALTER Betreuung und Dienstleistungen: • Wohnen für Kinder und Erwachsene mit geistiger Behinderung und /oder psychischer Erkrankung • Ambulant Betreutes Wohnen • Familienentlastender Dienst • Beschäftigung für Menschen mit psychischer Erkrankung • Integrations-Kinderzentrum • Interdisziplinäre Frühförderung, Schulbegleitung • Frauen- und Familienzentrum Arnstadt Geschäftsstelle Waldstr. 5a | 98693 Ilmenau Telefon: 03677 204686 | Email: info@lebenshilfe-ilmkreis.de Homepage: www.lebenshilfe-ilmkreis.de In den Wohnhäusern des Vereins sind Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit geistiger, mehrfacher und psychischer Erkrankung zu Hause. Sie werden von Fachkräften betreut, gefördert und dabei unterstützt, so selbstständig wie möglich zu leben. Die ambulanten Unterstützungs- und Förderleistungen des Vereins reichen von der Integrationshilfe für Schülerinnen und Schüler über Bildungs- und Beratungsangebote für Familien bis hin zu verschiedenen Leistungen der ambulanten Betreuung. Der Familienentlastende Dienst bietet Unterstützung für Menschen mit Behinderung oder Erkrankung (ab Pflegegrad 1 finanziert von der Pflegekasse) und Entlastung für Angehörige durch Betreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern! Bild: Lebenshilfe/David Maurer

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