Seniorenratgeber der Stadt Arnstadt

Altern ist ein Teil des Lebens und damit auch die Pflege. Die Pflege eines Menschen ist vielfältig und beinhaltet unterschiedliche Aufgaben. Gemeint sind nicht nur unter- stützende Handgriffe, sondern auch seelische Betreuung und Begleitung. Pflege – Was ist zu tun? Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Die Feststellung des Pflegegrades umfasst die Beurteilung des körperlichen, geistigen und psychischen Befindens. Von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Kranken­ versicherung wird anhand eines Fragebogens der Grad der Selbstständigkeit ermittelt. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob der Antrag auf Zu- erkennung eines Pflegegrades bewilligt wird. Es werden Punkte vergeben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit einge- schränkt ist. Eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht dem Pflegegrad eins. Die schwerste Beeinträchtigung, bei der besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung gestellt werden, erhält die Einordnung in den Pflegegrad fünf. 26 6. PFLEGE © Ocskay Bence/Fotolia

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