Seniorenratgeber der Stadt Arnstadt

Vorbereitung ist alles. Egal in welcher Lebenssituation Sie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie können nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb ist Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Dabei sollten Sie sowohl über den Erbnachlass als auch über medizinische und organi- satorische Maßnahmen nachdenken. Sicherlich ist die bekannteste Vorsorgemaßnahme das Aufsetzen des Testaments – der sogenannte letzte Wille eines Menschen. Wenn Sie das Testament selbst verfassen, muss es von Ihnen handschriftlich und lesbar geschrieben, mit der Orts- und Datumsangabe sowie mit einer eindeutigen Überschrift versehen und am Ende mit ihrem vollen Namen unterschreiben sein. Dann ist Ihr Testament rechtskräftig. Sie können auch gemeinsam mit einem Notar ein Testament erstellen, allerdings fallen Gebühren an. Vorteil ist, dass das Testament auf seine rechtliche Korrektheit geprüft wird, in amtliche Verwahrung beim Amtsgericht kommt und beim Zentralen Testamentsregister eingetragen wird. Eine Maßnahme für medizinische Notfälle ist die Patienten­ verfügung . Dadurch können Sie beispielsweise festlegen, ob bei Ihnen lebensverlängernde Maßnahmen angewendet werden sollen. Die Erklärung muss lediglich in schriftlicher Form vor­ liegen und mit einem Datum versehen sein. Schlossgarten Arnstadt 36 8. VORSORGE

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