Folgende Grabarten stehen zur Verfügung: Wahlgrabstätten oder auch Familiengräber genannt, werden auf allen Friedhöfen angeboten. Das Nutzungsrecht beträgt 30 Jahre, Verlängerungen sind möglich. J In Erdwahlgräbern können je Stelle eine Erdbestattung und drei Urnenbeisetzungen, die sich gleichzeitig im Ruherecht befinden, erfolgen. J Urnenwahlgräber könnenbis zu vier Urnen aufnehmen. Durch die Friedhofsverwaltung können auch Urnenwahlgräber angeboten werden, die im Auftrag der Friedhofsverwaltung bepflanzt und gepflegt werden. Reihengrabstätten Für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen werden Reihengrabstätten auf allen Friedhöfen angeboten. Reihengräber sind Einzelgrabstätten, die nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. Die Belegung erfolgt der Reihe nach, eine Auswahl der Stelle ist nicht möglich. Verlängerungen sind ausgeschlossen. allgemeinen nur bei Eintritt eines Bestattungsfalles vergeben. In besonderen Fällen können aber auch Nutzungsrechte an einer Wahlgrabstelle zu Lebzeiten erworben werden. Dies trifft für Bürger ab vollendetem 65. Lebensjahr, in bestimmten Lebenssituationen oder bei der Übernahme einer Grabmal-Patenschaft zu. Ist bei Eintritt des Todesfalles die Ruhezeit nicht gewährleistet, muss eine entsprechende Verlängerung des Nutzungsrechtes vorgenommen werden. Bei Bestattungen/Beisetzungen in Gemeinschaftsanlagen entsteht kein Nutzungsrecht. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, nach der Bestattung die Grabstätte anzulegen (Erstherrichtung) und während der gesamten Nutzungszeit zu unterhalten. Er ist verantwortlich für die Verkehrssicherheit und hat insbesondere für die Standsicherheit eines stehenden Grabmales Sorge zu tragen. Rechtsnachfolger haben das Nutzungsrecht unverzüglich auf sich durch die Friedhofsverwaltung umschreiben zu lassen. Bitte teilen Sie bei einem Wohnungswechsel der Friedhofsverwaltung Ihre neue Anschrift mit! n Grab- und Bestattungsarten Die Entscheidung, welche Grabart Sie für die Bestattung auswählen, muss mit Bedacht und im Blick auf die gesamte Nutzungszeit und familiäre Situation getroffen werden. Um den veränderten Ansprüchen der Angehörigen und der hohen Alltagsmobilität gerecht werden zu können, bieten wir auch Grabstätten mit dauerhafter Pflege an, auf die wir Sie im Einzelnen hinweisen. Friedhofsverwaltung | 19 Urnenwahlgräber mit Pflege
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=