Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Arnstadt

J Urnengemeinschaftsanlagen sind Belegungsflächen der Friedhöfe, in denen unter Verzicht auf Einzelgrabstätten eine bestimmte Anzahl von Urnen einzeln oder gemeinschaftlich nach einemaktuellen Belegungsplan der Friedhofsverwaltung beigesetzt werden. Es wird kein Nutzungsrecht erworben. Die Bestattung erfolgt ohne Namensnennung und Kennzeich- nung der Grabstätte. Die gärtnerische Gestaltung und Unterhaltung der Anlage obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Ein Betreten der Rasenfläche ist aus Achtung vor den Verstorbenen untersagt. Weitere Grabarten, die nur auf demArnstädter Friedhof angeboten werden, sind: Urnenpaargräber dienen der Beisetzung von maximal zwei Urnen, unabhängig von den verwandtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen der Verstorbenen. Die Vergabe erfolgt erst bei Eintritt des Todesfalls. Bepflanzung und Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Das Nutzungsrecht an einem Urnenpaargrab kann in eigens dafür angelegten Grabfeldern oder historischen Anlagen erworben werden. J Erdreihenrasengrabstätte: Bei dieser Sonderform der Erdreihengrabstätte wird die Grabfläche durch die Friedhofsverwaltung nach der Bestattung mit Rasen angesät und gepflegt. Ein einheitlicher Pultstein trägt die Daten des Verstorbenen. J Urnenreihenanlage: Bei dieser Sonderform der Urnenreihengrabstätte wird die Grabfläche durch die Friedhofsverwaltung bepflanzt und unterhalten. Es kann ein Pultstein mit den Daten des Verstorbenen, entsprechend der besonderen Gestaltungsvorschriften, gefertigt werden. Gemeinschaftsgrabstätten und Gemeinschaftsanlagen Aus- bzw. Umbettungen aus Gemeinschaftsgrabstätten/-anlagen sind grundsätzlich nicht möglich. J Urnengemeinschaftsgrabstätten werden auf aufgegebenen Wahlgrabstätten mit altem Grabmalbestand oder auf neu gestalteten Grabstätten angelegt. Die Bestattungsplätze werden erst im Todesfall für die Dauer der geltenden Ruhezeit zur Beisetzung einer Urne vergeben. Die Belegung erfolgt der Reihe nach im Raster. Die Daten der Verstorbenen werden in geeigneter Weise auf der Gemeinschaftsgrabstätte festgehalten. Die Herrichtung und Unterhaltung der Gemeinschaftsgrabstätte erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. n FRIEDHOFSVERWALTUNG 20 | Friedhofsverwaltung Urnengemeinschaftsgrabstätte Urnenreihenanlage

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