Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Arnstadt

Grabmalpatenschaften werden zur Erhaltung denkmalgeschützter und sonstiger erhaltenswerter Grabmale durch den Abschluss einer Vereinbarung vergeben bzw. übernommen. Der Pate erhält das Grabmal kostenlos zur Nutzung mit der Verpflichtung, es nach denkmalschutzrechtlichen Vorgaben zu erhalten und die Standsicherheit für die Dauer der Nutzungszeit zu gewährleisten. Eine Neubeschriftung ist möglich, die Art und Weise wird im Einzelfall abgestimmt. Auf dem Arnstädter Friedhof und den Ortsteilfriedhöfen sind Felder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften für Erd- und Urnenbestattungen angelegt. Unter der Vorgabe, dass sich die einzelnen Grabstätten harmonisch in die Gesamtanlage einfügen und die Würde des Friedhofs gewahrt bleibt, haben die Angehörigen einen gro- ßen Gestaltungsspielraumbei der Anlage und der gärtnerischen Gestaltung der Grabstätten. Nicht mehr als ein Drittel der Grabfläche darf durch Stein oder andere wasserundurchlässige Materialien abgedeckt sein. Ganzabdeckungen sind nicht erlaubt. Darüber hinaus sind auf dem Arnstädter Friedhof auch Felder mit besonderen Gestaltungsvorschriften für Erd- und Urnenbestattungen angelegt. Bei der Neuanlage solcher Grabfelder werden entsprechend dem jeweiligen Gestaltungsziel nähe- re Regelungen über die Art der Bepflanzung und Gestaltung des Grabmals getroffen. Hierzu berät die Friedhofsverwaltung bereits bei der Auswahl der Grabstätte. Sie erhalten ein ent- sprechendes Informationsblatt mit den speziellen Gestaltungsvorschriften. n FRIEDHOFSVERWALTUNG 22 | Friedhofsverwaltung Urnenwahlgräber mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften Urnenwahlgräber mit besonderen Gestaltungsvorschriften Grabmalpatenschaften

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