Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Arnstadt

Erforderliche Urkunden Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: J Totenschein und Personalausweis des Verstorbenen J bei mündlicher Anzeige des Todesfalles zusätzlich der Personalausweis des Anzeigenden J bei Verheirateten die Heiratsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes. J Das Familienbuch beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben! Dies kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden. Im Zweifel sollten Sie folgende Urkunden mitbringen: J Heiratsurkunde, J bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, J bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, J bei Ledigen die Geburtsurkunde. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden. Ansprechpartner im Standesamt Ihre Ansprechpartner im Standesamt finden Sie im Rathaus Arnstadt, Markt 1, 99310 Arnstadt. Telefon: 03628 745835 Fax: 03628 745837 E-Mail: standesamt@stadtverwaltung.arnstadt.de Öffnungszeiten: Montag, Donnerstag, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen n Der Trauerfall – Was ist zu tun? Der Tod eines nahen Angehörigen bedeutet für die Hinterbliebenen, dass genau in der Zeit des größten Schmerzes und der Trauer über den Verlust wichtige Entscheidungen für die Bestattung und die Grabstätte getroffen werden müssen. Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestattungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Das betrifft entsprechend die an sie gerichteten Wünsche, die Vorbereitung und Durchführung der Trauerfeier, der Bestattung, die Erledigung der Formalitäten in Krankenhäusern, bei Behörden und Kirchgemeinden. So wird auch die mündliche Anzeige eines Sterbefalles in der Wohnung überwiegend durch den Bestatter übernommen. Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen griffbereit sind. Die Beratung der Hinterbliebenen hinsichtlich der Auswahl der Grabstätten erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Anzeige beim Standesamt Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt verantwortlich, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eines Menschen eingetreten ist. Für die Stadt Arnstadt und ihre Ortsteile sowie für die Landgemeinde Geratal, die Gemeinden der VG „Riechheimer Berg“ und der VG „Geratal“ ist das Standesamt der Stadtverwaltung Arnstadt zuständig. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Ansonsten ist der Tod mündlich durch einen der nächsten Angehörigen oder einen beauftragten Bestatter beim Standesamt anzuzeigen. n RAT FÜR TRAUERNDE / ANGEHÖRIGE Rat für Trauernde / Angehörige | 23

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