n RAT FÜR TRAUERNDE / ANGEHÖRIGE Rat für Trauernde / Angehörige | 25 J Rentenanspruch geltend machen, Beamtenversorgung und Zusatzversicherung beantragen J an Trauerkleidung denken J Angehörige und Freunde benachrichtigen J Testament eröffnen lassen, falls erforderlich Erbschein beim Nachlassgericht beantragen J Vermieter informieren, Wohnung kündigen, Übergabe regeln J Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen J Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden J Post umbestellen J Geldinstitute, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, verständigen. Sofern keine Kontovollmacht durch einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein vorlegt. In der Praxis begleichen die meisten Geldinstitute die anfallenden Bestattungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen – Originalrechnungen nachweisen J Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen J Vereins- und Verbandsmitgliedschaften kündigen J Versorgungsunternehmen benachrichtigen, Abstellen von Strom, Gas und Wasser, Heizungsanlage regulieren J bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar einschalten. n Formalitäten in Stichworten J den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, die Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen lassen J ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragen, das auf Wunsch auch fast alle mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge für Sie erledigt J die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen J Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Grabart, Seebestattung) J Sarg/Urne auswählen J Termin für die Trauerfeier und Bestattung in Absprache mit dem Bestattungsunternehmen, der Friedhofsverwaltung und Pfarrer oder Trauerredner festlegen J Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Musik, Dekoration, Blumen) J eventuell persönliche Traueranzeige aufgeben J Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) verfassen und bestellen J Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammenstellen J demPfarrer/Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen J für Trauermahl Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren J den Sterbefall beim Arbeitgeber melden J die zuständige Krankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten gebührenfreien Sterbeurkunde informieren J abgeschlossene Versicherungen wie z. B. Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung usw. überprüfen, ggf. kündigen damit ggf. für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz aufrechterhalten werden kann J den Tod eines Rentenempfängers bei der Deutschen Rentenversicherung direkt melden, oder die Formalitäten mit demVersichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung erledigen
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=