Ein Leben lang zu Hause Wohnen Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Ilm-Kreis

40 I MP R E S S UM in Zusammenarbeit mit: Landkreis Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt Redaktion: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Landkreis Ilm-Kreis, Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt Verantwortlich für den sonstigen redaktionellen Inhalt: mediaprint infoverlag gmbh Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint infoverlag gmbh, Goran Petrasevic Die Texte in Leichter Sprache sind vom Zentrum für InklusionWeinheim, 2020; Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.; Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn Quellennachweis für Fotos / Abbildungen: Titel: ©mavoimages  / stock.adobe.com, S eite 1: Landratsamt Ilm-Kreis Grafiken Seite 9, 10, 12, 14, 16, 17: © Roland Prillwitz / mediaprint infoverlag gmbH Weitere Quellenangaben sind an den jeweiligen Fotos vermerkt. 99310039 / 1. Auflage / 2021 Druck: MUNDSCHENK Druck + Medien GmbH & Co. KG Mundschenkstraße 5 06889 Lutherstadt Wittenberg Papier: Umschlag: 250 g Bilderdruck, dispersionslackiert Inhalt: 115 g, weiß, matt, chlor- und säurefrei Herausgeber: mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung: Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. mit Stress oder mit schwierigen Situationen wird vermittelt. Auch die kirchlichen Träger wie Caritas und Diakonie bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit Informationen zu er- halten. Zudem ist es möglich, dass pflegende Angehörige einen Erste-Hilfe-Kurs machen können. Daneben können berufstätige Angehörige eine sogenannte Pflegezeit nehmen. Diese ist ge- setzlich garantiert und bietet Angehörigen die Möglichkeit, eine Betreuung zu Hause durchzuführen. Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige An finanziellen Entlastungen ist die s teuerliche Geltend­ machung in der Einkommensteuererklärung möglich. Seitens der Sozialhilfeträger können pflegende Angehörige auch zu- sätzliche Hilfen für die Pflegebedürftigen im Sinne von medizi- nischem Hilfebedarf bekommen. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden kann zudem zur Entlastung der eigenen pflegerischen Tätigkeit beitragen. Hilfe und Unterstützung Darüber hinaus bietet der Staat auch die Möglichkeit, für An- gehörige eine finanzielle Unterstützung zu leisten, wenn diese Betroffene zu Hause pflegen . Eine ganz wichtige Pflegekassen­ leistung ist das Pflegegeld . Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung von Ange- hörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld ist die Tages- oder Nachtpflege , die ohne Anrechnung der Pflege- sachleistungen bzw. des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, wer Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, dem werden Pflegegeld und /oder Sach­ leistungen nicht gekürzt. Die Tagespflege dient zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. So kann die pflegebedürftige Person einmal oder mehrmals wöchentlich in einer Tages­ pflegeeinrichtung untergebracht werden. Auch die Abholung und der Rücktransport werden vom Budget gedeckt. Wenn eine Versorgung nur in Teilen notwendig ist, können am- bulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Pflegeberatung Mit den Leistungen der Pflegeversicherung haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige ver- bessert. Um eine gute Versorgung in vertrauter Umgebung zu gewährleisten, können viele Alternativen und Leistungen genutzt werden. Ein kompetenter Pflegeberaterin oder eine Pflegeberater informiert Sie zu den Dienstleistungsangeboten, Leistungsan­ sprüchen, Möglichkeiten der aktiven Lebensgestaltung, zur neuen Pflegereform und zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Neben privaten und staatlichen Beratungsangeboten können sich Betroffene auch in den Pflegestützpunkten beraten lassen, die in gemeinsamer Trägerschaft von den Kommunen und den Pflegekassen betrieben werden. © brainsil / Fotolia

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