Ein Leben lang zu Hause Wohnen Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Ilm-Kreis

4 Allgemeine Einführung Barrierefreies Wohnen Unter „Barrierefreiheit“ versteht man einen umfassenden Zugang und eine uneingeschränkte Nutzung aller gestalteten Lebens­ bereiche. Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt darauf, dass bau- liche und sonstige Anlagen sowohl für Menschen mit Beein- trächtigungen, als auch für Personen mit Kleinkindern oder zum Beispiel ältere Menschen, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich sowie nutzbar sind. Bei Gelenkerkrankungen oder ähnlichen körperlichen Beein­ trächtigungen kann die Bewältigung des Alltags oftmals schon daran scheitern, wenn der Zugang zur Wohnung im dritten Stock mangels Fahrstuhl erheblich erschwert wird. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für alle Neubauten mit mehreren Stockwerken Fahrstühle als Teil des barriere- freien Wohnens vorgeschrieben. Bei der barrierefreien Wohnraumgestaltung ist vor allem darauf zu achten, dass alle Räume und Alltagsgegenstände ungehindert und gefahrlos genutzt werden können. Ein Be­ wegungsmelder, der das Licht selbsttätig ein- und ausschaltet, oder automatisierte Rollläden sind nützliche Hilfsmittel. Das Badezimmer sollte im Hinblick auf die Dusche möglichst ebenerdig sein. Alternativ empfiehlt sich das Anbringen einer kleinen Rampe. Griffe in Reichweite erleichtern außerdem das Duschen, Baden oder Waschen am Waschbecken. Barrierefrei ist nicht gleich behindertengerecht Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass es zwischen der Be- grifflichkeit „barrierefrei“ und „behindertengerecht“ einen Unterschied gibt. So ist eine Behinderung jeweils individuell. Menschen mit einer Sehbehinderung haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Personen, die querschnittsgelähmt und folg- lich auf den Rollstuhl angewiesen sind. Beide Menschen haben eine Behinderung, ein querschnittsgelähmter Mensch benötigt jedoch grundsätzlich eine anders gestaltete Wohnung als ein sehbehinderter Mensch. Eine behindertengerechte Wohnung ist In der eigenen Wohnung sollte sowohl die ungehinderte Erreichbarkeit der Räume als auch die unein­ geschränkte Nutzbarkeit der täglichen Gebrauchsgegenstände gewährleistet sein. So kann die Wohnung oder das Eigenheim mit geplanten Umbaumaßnahmen seniorengerecht und barrierefrei zielgerecht umgestaltet werden. Ziel einer solchen Wohnraumanpassung ist in erster Linie der Erhalt oder sogar die Wiedergewinnung der eigenständigen Lebensführung sowie die Verbesserung der Wohnungs- und schlussfolgernd der gesamten Lebensqualität. Wir sind immer für Sie da Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V. Ortsverband Bad Homburg Telefon 06172 / 279 888 Fax 06172 / 921 035 5 ov-bad- homburg@vdk.de www.vdk.d e/ov-bad-homburg Wir lassen keinen allein! Für uns ist jeder wichtig! Ich bin gerne für Sie da! GERMONA KÖNIG geschulte Fachberaterin für Barrierefreiheit Sozialverband VdK Hessen- Thüringen e.V. Kreisverband Ilm Kreis 99319 Arnstadt Rankestraße 11 Tel.: 03628- 77441 Mail: kv-ilmkreis@vdk.de Es geht um Vertrauen. Schloßstraße 5 99310 Arnstadt Telefon 03628-58 98 234 Telefax 03628-58 98 284 www.gutheil-pflege.de info@gutheil-pflege.de Mobiler Pflegedienst Petra Gutheil Pflegedienstleisterin im Verband der Behinderten e. V. im Verband der Behind rten e. V.

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