Seniorenwegweiser für den Landkreis Ilm-Kreis

15 Älter werden in der Gemeinschaft Älter werden Ehrenamtliches Engagement Die neu gewonnene Freizeit nutzen viele, um sich ehrenamtlich zu engagieren. Je nach persönlicher Interessenlage kann ein Ehrenamt sehr unterschiedlich gestaltet sein. Ob als Mitglied im örtlichen Seniorenbeirat, als Nachbarschaftswache oder als Lesepate in einer Kindereinrichtung – jeder findet garantiert eine passende Aufgabe für sich. So profitieren Kommunen und Unternehmer sowie Anfänger und Neugierige aus allen Bereichen des Lebens von der jahrelangen Erfahrung der älteren Generation. Mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit gestalten Senioren ihr kommunales Umfeld aktiv mit. Der ehrenamtliche Seniorenbeauftragte und seine Stellvertreterinnen im Ilm-Kreis Seit 2020 ist Herr Stephan Rothweil mit seinen Stellvertreterinnen Gudrun Becker und Brigitte Sauerbrey ehrenamtlicher Seniorenbeauftragte des Ilm-Kreises. Sie unterstützen und koordinieren die Seniorenarbeit im IlmKreis, sind Ansprechpartner für alle Seniorinnen und Senioren des Kreises und organisieren und unterstützen verschiedene Veranstaltungen wie zum Beispiel den KulturSommer 2021 im Ilm-Kreis. Der Seniorenbeauftragte hat ein Anhörungsrecht im Kreistag bei allen Entscheidungen, die überwiegend Senioren betreffen und berichtet im Kreistag einmal jährlich über seine Arbeit und wichtige Problemkreise in der Seniorenarbeit. Er berät und unterstützt auch Kommunen, die über die Bildung eines Seniorenbeirates nachdenken. Auf Grund des demografischen Wandels wird im Ilm-Kreis der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung zunehmen: während der Anteil der über 65-Jährigen im Jahr 2009 bei 23,33 % lag, wird er voraussichtlich im Jahr 2030 bei 33,99 % liegen. Daher ist es wichtig, die Mitwirkungsrechte der Senioren zu stärken, die aktive Teilhabe an der Willensbildung bei wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entscheidungen zu fördern und das Zusammenleben der Generationen zu verbessern und zu unterstützen. Dies ist auch Zielstellung des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz (ThürSenMitwG) vom 16. Mai 2012. Über die Stärkung der Interessenvertretung und der gesellschaftlichen Teilhabe hinaus soll unter aktiver Beteiligung der Senioren das Älterwerden in Würde ohne Diskriminierung gewährleistet werden (Senioren im Sinne dieses Gesetzes sind alle Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und in Thüringen mit Hauptwohnung im Sinne des Melderechts gemeldet sind). von links nach rechts – untere Reihe: Fr. May, Fr. Sauer, Fr. Meister, Fr. Becker, Fr. Hoffmann / zweite Reihe: Hr. Eck, Hr. Kaiser / letzte Reihe: Hr. Rothweil, Hr. Reuss, Hr. Böttcher

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