Kinder und Jugend Kinderbetreuung KINDERTAGESBETREUUNG Eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland ist es, allen Kindern von Anfang an gute Bildungschancen und eine individuelle frühkindliche Förderung zu ermöglichen. Eine besondere Rolle spielt dabei die flexible und familiennahe Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder. Seit dem 1. August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in einer qualifizierten Kindertagespflege. Die 46 Gemeinden des Landkreises Augsburg unternehmen die größten Anstrengungen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Im Landkreis Augsburg bekommt in der Regel jedes Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflegeperson. Die Zahl der Kindertagesstätten (KiTas), die Kinder mit besonderem Förderbedarf bilden, betreuen und erziehen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Inklusion wird damit in den Landkreis-KiTas zunehmend zur Selbstverständlichkeit. Krippe, Kindergarten, Hort, ein Haus für Kinder oder doch lieber eine Tagespflegeperson? Die richtige Betreuung für die Kinder zu finden, ist manchmal gar nicht so einfach. KINDERTAGESSTÄTTEN Krippe Kinderkrippen sind familienunterstützende und -ergänzende Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder unter drei Jahren individuell von pädagogischem Fachpersonal gebildet, erzogen und betreut werden. Kindergarten Kindergärten richten sich überwiegend an Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung. Manche Kindergärten nehmen aber auch Mädchen und Buben unter drei Jahren auf oder betreuen Schulkinder nach dem Schulunterricht. Haus für Kinder In den Häusern für Kinder liegen die Schwerpunkte der Bildung, Erziehung und Betreuung nicht auf einer Altersstufe, sondern es gibt ein altersübergreifendes Angebot, in der Regel für Kinder im Alter von ca. ein bis zwölf Jahren. Hort Horte sind Bildungsinstitutionen ergänzend zur Schule und unterstützen Familien in ihrem Betreuungsbedarf für Schulkinder bis maxímal zum vollendeten 14. Lebensjahr. Das Angebot umfasst auch Ferienzeiten, die das Fachpersonal unter Beteiligung der Schulkinder freizeitpädagogisch gestalten. Nähere Informationen erhalten Sie auf der jeweiligen Internetseite der Gemeinden (siehe Übersicht Seiten 20 – 21) www.landkreis-augsburg.de (Suchbegriff „Kindertagesbetreuung“) © Julia Pietsch Landratsamt Augsburg Amt für Jugend und Familie Fachbereich Kindertagesbetreuung Postadresse: Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg Besuchsadresse: Volkhartstraße 4-6, 86150 Augsburg (4. Stock) Telefon: 0821 3102 2521 E-Mail: kindertagesstaetten@LRA-a.bayern.de Bei der Suche nach einer für Sie und Ihr Kind geeigneten Einrichtung mit qualifiziertem Fachpersonal unterstützt Sie die Fachstelle Kindertagesstätten des Landratsamtes Augsburg. Weiterhin beraten deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Personal und die Eltern der Kinder in den Bildungseinrichtungen sowie Kommunen und Träger zum bedarfsgerechten Ausbau an Plätzen und zur Sicherstellung der erforderlichen Qualitätsstandards. 17 Kinder und jugend
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