Familienwegweiser 2022 Landkreis Augsburg (Auflage 2)

Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft BEISTANDSCHAFT Der Vater Ihres Kindes will die Vaterschaft nicht anerkennen? Sie wollen wissen, wie viel Unterhalt IhremKind zusteht? Oder der andere Elternteil bezahlt den Unterhalt für das gemeinsame Kind nicht regelmäßig oder gar nicht? Dann können Sie eine Beistandschaft beim Amt für Jugend und Familie beantragen. Das Jugendamt wird mit der Beistandschaft zum Beistand des Kindes, das heißt, dass die Mitarbeitenden des Amtes sich z. B. darum kümmern, dass die Vaterschaft festgestellt wird und dass Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Beantragen kann die Beistandschaft jeder allein sorgeberechtigte Elternteil oder bei gemeinsamer elterlicher Sorge, derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt. Die elterliche Sorge wird durch eine Beistandschaft nicht eingeschränkt. Bevor Sie einen Antrag zur Beistandschaft stellen, können Sie sich auch beim Amt für Jugend und Familie beraten lassen. PFLEGSCHAFT Eine Pflegschaft wird zumSchutz des Kindes eingerichtet und auch nur für bestimmte Angelegenheiten, z. B. die Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die elterliche Sorge bleibt für die anderen Bereiche des Sorgerechts voll bestehen, z. B. Vermögenssorge, Erziehung und Pflege. Die Pflegschaft tritt dann ein, wenn das Kind gefährdet ist und aus demHaushalt der Eltern genommen werdenmuss. Neben dem Jugendamt können z. B. Rechtsanwälte und Vereine die Pflegschaft ausüben. VORMUNDSCHAFT Bei einer Vormundschaft übernimmt das Jugendamt die gesetzliche Vertretung für das minderjährige Kind, wenn ■ ■ das Wohl des Kindes gefährdet ist ■ ■ beide Elternteile verstorben sind und die Eltern keinen Vormund bestimmt haben Das Kind wohnt während der Vormundschaft des Jugendamtes in fast allen Fällen entweder in Jugendhilfeeinrichtungen oder bei einer Pflegefamilie. Das Amt für Jugend und Familie wird automatisch zum Vormund des Kindes, wenn die Mutter des Kindes minderjährig ist und die Vormundschaft nicht bereits vor der Geburt z. B. auf einen Großelternteil übertragen wurde. Beurkundungen Nicht verheiratete Eltern können beim Amt für Jugend und Familie alle Urkunden, die der Verwirklichung der Rechte des Kindes dienen, erstellen lassen, z. B. Vaterschaftsanerkennung, Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht. Ebenso können für Kinder, deren Eltern nicht in einem Haushalt leben, Unterhaltsurkunden ausgestellt werden. NEGATIVATTESTE Mütter, die die alleinige Sorge für ihr Kind innehaben, können als Bestätigung hierfür ein sogenanntes Negativattest erhalten. Landratsamt Augsburg Amt für Jugend und Familie Beistandschaft – Pflegschaft – Vormundschaft Postadresse: Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg Besuchsadresse: Volkhartstraße 4-6, 86152 Augsburg Telefon: 0821 3102 2481 E-Mail: martina.urban@LRA-a.bayern.de Internet: www.landkreis-augsburg.de (Suchbegriff „Beistandschaft“) Landratsamt Augsburg Amt für Jugend und Familie Beurkundungsstelle Postadresse: Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg Besuchsadresse: Volkhartstraße 4-6, 86152 Augsburg Telefon: 0821 3102 2943 E-Mail: Lena.Karnagel@LRA-a.bayern.de Internet: www.landkreis-augsburg.de (Suchbegriff „Beurkundungsstelle“) Landratsamt Augsburg Amt für Jugend und Familie Negativatteste Postadresse: Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg Besuchsadresse: Volkhartstraße 4-6, 86152 Augsburg Telefon: 0821 3102 2454 E-Mail: Kornelia.Baur@LRA-a.bayern.de Internet: www.landkreis-augsburg.de (Suchbegriff „Beurkundungsstelle“) 34 Familienleben

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