Familienwegweiser 2022 Landkreis Augsburg (Auflage 2)

Inklusion in KiTas und Schulen INKLUSION IN DEN KINDERTAGESSTÄTTEN (KiTas) Alle KiTas im Landkreis orientieren sich mittlerweile an dieser Leitidee von Inklusion. Jedes Kind ist in seiner Besonderheit willkommen. Verschiedenheit wird als Wert und Unterschiedlichkeiten als Chance angesehen. KiTas wollen allen Kindern daher verstärkt Möglichkeiten eröffnen, ihre individuellen Fähigkeiten, Stärken und Talente zu entwickeln und ihnen gleichzeitig helfen, Entwicklungshemmnisse zu überwinden sowie vorhandene Schwächen auszugleichen und abzubauen. Einige KiTas im Landkreis Augsburg verfügen bereits über langjährige Erfahrung mit der Integration von Kindern, die behindert oder von Behinderung bedroht sind. Für alle anderen KiTas im Landkreis wird die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit besonderem Förderbedarf zunehmend zur Selbstverständlichkeit. Geeignete Bedingungen werden durch die Qualifizierung von Fachkräften, die Kooperation mit Fachdiensten sowie Therapeutinnen und Therapeuten, die Reduzierung der Inklusion Gruppengröße und durch die Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption geschaffen. Eltern haben nach wie vor dieWahl, ob sie ihr Kind in einer KiTa oder in einer sonderpädagogischen Einrichtung anmelden. SCHULEN MIT INKLUSIONSANGEBOTEN Sechs allgemeinbildende Schulen im Landkreis haben ein „Inklusionsprofil“. „Inklusionsprofil“ heißt: die Schulen unterrichten Kinder mit und ohne Behinderung zusammen in regulären Klassen. Es gibt außerdem drei staatliche und zwei private Förderzentren/Förderschulen speziell für Kinder mit Behinderung. Eltern entscheiden selbst, ob sie ihr Kind dort oder in einer regulären Schule anmelden. Landratsamt Augsburg Beratungsstelle Inklusion des Staatlichen Schulamts Prinzregentenplatz, 86150 Augsburg Telefon: 0821 3102 2790 E-Mail: beratung-inklusion@LRA-a.bayern.de Inklusion bedeutet: Jeder Mensch bekommt die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Belangen zu beteiligen – von Anfang an, unabhängig von kultureller, ethischer oder sozialer Herkunft, von Geschlecht und Alter sowie den individuellen Fähigkeiten. Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Auch im Landkreis Augsburg wird schon einiges getan; so u. a. 2015 der „Aktionsplan Inklusion“. Dieser enthält z. B. viele Maßnahmen, um Barrieren abzubauen. www.landkreis-augsburg.de/inklusion Landratsamt Augsburg Soziales und Gesundheit Lisa Manhart (Inklusionsbeauftragte) Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg Telefon: 0821 3102 2861 E-Mail: inklusion@LRA-a.bayern.de Landratsamt Augsburg Soziales und Gesundheit Kathrin Klostermair (Behindertenbeauftragte) Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg Telefon: 0821 3102 2464 E-Mail: behindertenbeauftragte@LRA-a.bayern.de © Olesia Bilkei /adobe.stock.com 58 Inklusion

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=