Familienwegweiser 2022 Landkreis Augsburg (Auflage 2)

LEISTUNGEN DER JUGENDHILFE Übernahme von Kinderbetreuungskosten Eltern, die ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort, Haus für Kinder u. ä.) oder von einer Tagespflegeperson betreuen lassen, können einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn das Nettoeinkommen unter einer von der Familiengröße abhängigen Einkommensgrenze liegt. Übernahme von Kosten für Legasthenie- oder Dyskalkulietherapien oder heilpädagogische Behandlungen Für Schulkinder, bei denen eine Fachärztin oder ein Facharzt eine Legasthenie (Lese-, Rechtschreibstörung) oder eine Dyskalkulie (Rechenstörung) diagnostiziert hat und bei denen aufgrund dieser Entwicklungsstörung die seelische Gesundheit und die gesellschaftliche Integration beeinträchtigt ist, können die Kosten für eine ambulante Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie übernommen werden. Für Schulkinder, bei denen aus anderen Gründen eine solche Beeinträchtigung vorliegt oder droht, können die Kosten einer ambulanten heilpädagogischen Behandlung übernommen werden. Landratsamt Augsburg Amt für Jugend und Familie Wirtschaftliche Jugendhilfe Postadresse: Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg Besuchsadresse: Volkhartstraße 4-6, 86152 Augsburg Telefon: 0821 3102 2384 E-Mail: wjh@LRA-a.bayern.de Internet: www.landkreis-augsburg.de (Suchbegriff „Wirtschaftliche Jugendhilfe“) Unterhaltsvorschuss Der Unterhaltsvorschuss soll in einer Teilfamilie lebende Kinder sowie dem alleinerziehenden Elternteil wirtschaftlich helfen, wenn die Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils ausbleiben oder unzureichend sind. Dadurch soll zudem die Benachteiligung von Teilfamilien, die häufig gegenüber vollständigen Familien sozial, gesellschaftlich und wirtschaftlich schlechter gestellt sind, finanziell abgemildert werden. Landratsamt Augsburg Amt für Jugend und Familie Unterhaltsvorschuss Postadresse: Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg Besuchsadresse: Volkhartstraße 4-6, 86152 Augsburg Telefon: 0821 3102 2623 E-Mail: Daniel.Mueller@LRA-a.bayern.de Internet: www.landkreis-augsburg.de (Suchbegriff „Unterhaltsvorschuss“) SOZIALE LEISTUNGEN Der Fachbereich „Soziale Leistungen“ des Landratsamtes Augsburg ist Teil des Netzwerkes, das durch existenzsichernde Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) in Not geratene Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Ferner wird versucht, besondere Lebenslagen wie etwa in Form der Übernahme von Bestattungskosten bzw. soziale Schwierigkeiten auszugleichen oder zu mildern. Beim Fachbereich „Soziale Leistungen“ ist zudem die Ausbildungsförderung angesiedelt. Grundsicherung Einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben grundsätzlich alle Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Grundsicherung bei Erwerbsminderung können ab Vollendung des 18. Lebensjahres diejenigen erhalten, die dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Die Leistungen sind bedürftigkeitsabhängig und werden nach den individuellen persönlichen, wirtschaftlichen und häuslichen Verhältnissen erbracht. Hilfe zum Lebensunterhalt Zur Sicherung existenzieller Bedürfnisse kommt Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht, wenn weder eine Leistungsberechtigung auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, noch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende beim Jobcenter besteht. Zudem muss Bedürftigkeit vorliegen. Ausbildungs- und Aufstiegsförderung Die Ausbildungs- und Aufstiegsförderung ist eine staatliche Unterstützung und setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinslichen Darlehen zusammen. Ausbildungsförderung (BAföG) bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren. Aufstiegsförderung unterstützt alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Die Höhe ist abhängig von verschiedenen Faktoren und fällt somit je nach Lebenssituation unterschiedlich hoch aus. Für die Ausbildungsförderung von Studierenden sind die Studentenwerke an den jeweiligen Hochschulen zuständig. 68 Finanzen Finanzen

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